Radfahrer angehupt, nassgespritzt und zur Vollbremsung gezwungen

4.4.2021, 16:52 Uhr

Eine Nötigung im Straßenverkehr kam einem 36-Jährigen aus dem Kreis Bamberg teuer zu stehen. Am Amtsgericht Forchheim wurde der Autofahrer zu einer Geldstrafe von 2200 Euro verurteilt. Zudem muss er einen Monat lang ohne Führerschein auskommen. Er hatte im Juli 2020 eine Gruppe von Radfahrern auf der B 470 auf Höhe Gößweinstein bedrängt, nassgespritzt und ausgebremst. Nur der Zufall wollte, dass keiner verletzt wurde.

Nah aufgefahren, gehupt, nassgespritzt

Es ist Samstagnachmittag auf der B 470 kurz vor der Sachsenmühle. Ein Dutzend Radfahrer, eine Freizeitgruppe, hat sich aus Richtung Waischenfeld gerade auf den Heimweg nach Forchheim gemacht. Sie nutzen das schöne Sommerwetter, um die Landschaft zu genießen. Teuchatz, Huppendorf und Hollfeld haben sie schon hinter sich. Die Männer und Frauen kommen aus den Landkreisen Forchheim, Bamberg und Erlangen-Höchstadt und treffen sich zu gemütlichen Touren.

Plötzlich taucht hinter den Fahrrädern ein Pkw auf, dessen Fahrer offenbar keinerlei Geduld aufbringt. "Erst ist er ganz nah aufgefahren. Dann hat er gehupt wie ein Blöder", erinnert sich einer der Radfahrer – nennen wir ihn Tobias. Was folgt, ist eine Machtdemonstration.

Zur Vollbremsung gezwungen

Beim Überholen habe der Autofahrer seine Scheibenwaschanlage eingeschaltet, um die Radfahrer nasszuspritzen. "Auch den vorgeschriebenen Abstand zwischen den Fahrzeugen von zwei Metern hat er nicht eingehalten." Dann habe der Verkehrsrowdy die Gruppe ohne Vorwarnung ausgebremst. Den Radlern bleibt nur die Vollbremsung. Manche müssen nach links ausweichen, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. "Glücklicherweise ist dabei niemand zu Schaden gekommen. Dabei ist so schnell etwas passiert", so Tobias.

Was passiert, ist das juristische Nachspiel. Normalerweise stelle man keine Strafanzeige, so Tobias. Vieles wie den fehlenden Abstand, das nahe Auffahren oder das nervige Gehupe sei man ja schon gewohnt. Erst am vergangenen Wochenende in der Nähe von Pettstadt, Landkreis Bamberg, habe man etwas Ähnliches erlebt. Wenngleich nicht so dramatisch.

"Aber so aggressiv, wie der sich verhalten hat", da müsse man etwas tun. Damit der sich das nächste Mal überlege, ob er andere in Gefahr bringen müsse. "Ich weiß nicht, was so schlimm daran sein soll, wenn man mal etwas Geduld aufbringt."

Tat zugegeben, Angst vor Verlust des Führerscheins

All diese Details kommen vor Strafrichterin Silke Schneider erst gar nicht zur Sprache. Weil der Angeklagte die Tat an sich zugegeben hat, wurden keine Zeugen geladen. Dem jungen Mann geht es nämlich nicht in erster Linie um die Höhe der Geldstrafe, wie sein Rechtsanwalt Wolfgang Kunz aus Karlstadt erklärt. Vielmehr möchte der Verkehrsrowdy vermeiden, dass er für einen längeren Zeitraum seinen Führerschein abgeben muss. Immerhin hat er die Straftat im Straßenverkehr begangen. Da wäre derlei leicht möglich.

Der Angeklagte aus dem Landkreis Bamberg ist Kfz-Mechaniker und braucht den "Lappen" für seinen Beruf. "Es geht um Probefahrten, die Fehlersuche und das Abholen der Fahrzeuge bei Kunden", so der Angeklagte. Dafür hat Strafrichterin Silke Schneider durchaus Verständnis.

Aber nicht dafür, dass eine ganze Reihe von Menschen in Gefahr gebracht wurden. Sie geht deshalb bei der Geldstrafe noch über den Antrag des Staatsanwaltes Michael Demling hinaus.