Schlechter Radweg bei Neuses: Wer ist zuständig?

24.8.2019, 19:00 Uhr
Schlechter Radweg bei Neuses: Wer ist zuständig?

© Foto: Roland Huber

Der NN-Leser beschwert sich über den Zustand des Radweges zwischen Schlammersdorf und Neuses, der auch unter der Straßenbrücke der Staatsstraße 2264 verläuft. Obwohl dieser als empfohlener Radweg im Radwegverzeichnis ausgewiesen sei, so der Leser, sei er nicht verkehrssicher. Der Leser kam nach eigenen Angaben zufällig hinzu, als eine Radfahrerin aufgrund des "schlammigen und unebenen Untergrundes" zu Fall kam. Die Frau kam glücklicherweise mit leichten Blessuren davon.

In seiner Beschwerde klagt der Leser daher: "Der schon seit langem bestehende, sehr schlechte Zustand, mit groben Unebenheiten und größeren Steinen, ist für einen Radweg nicht akzeptabel."

Die Beschwerde ging zuerst an die Gemeinde Hallerndorf, von wo allerdings die Auskunft kam, dass bei diesem Stück Weg die Gemeinde nicht verantwortlich sei. Da der Weg am Main-Donau-Kanal entlang läuft, müsste man sich hier an das für den Kanal zuständige Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) wenden.

Die Frage, wer für welche Teilstücke welcher Wegstrecke verantwortlich ist, stellte sich als sehr kompliziert heraus. Während die Gemeinde Hallerndorf zunächst wie erwähnt auf das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt verwies, erklärte deren zuständiger Außenbezirksleiter, Jörg Blömer, dass die Zuständigkeit gerade an dieser Stelle sehr kompliziert sei.

Zwar sei seine Behörde prinzipiell für die Betriebswege verantwortlich, die entlang des Main-Donau-Kanals laufen. Dies sei aber nur ein sehr kleines Stück des Weges, für die Zufahrt sei der Landkreis verantwortlich, der Rest des Weges gehöre der Gemeinde beziehungsweise einem privaten Eigentümer. Auch sei das amtseigene Stück Weg wegen des Fernradverkehrs an den Landkreis Forchheim verpachtet, womit dieser auch für den Zustand des Weges zuständig sei.

Blömer erklärte, dass die WSA-Wege ursprünglich als Betriebswege angelegt wurden und daher auch nicht primär für Fahrradfahrer auslegt waren. Auch finde er selbst als erfahrener Radfahrer, dass der Weg durchaus befahrbar sei, auch wenn es natürlich bei stärkerem Regenfall zu Aufweichungen kommen könne. Allerdings solle dies keine Ausrede sein, seine Behörde werde Fahrradfahrer auf jeden Fall unterstützen.

Zu diesem Zweck hat der Bürgermeister von Hallerndorf, Torsten Gunselmann, ein Treffen vorgeschlagen mit Vertretern der Behörde und des Landkreises, um die genauen Besitzverhältnisse zu klären, über den Zustand des Weges zu reden sowie vielleicht auch über ein weiteres Stück Weg in Richtung Forchheim, welches schon länger im Gespräch sei.

Wem gehört was?

Holger Strehl von der Pressestelle am Landratsamt Forchheim sagte, man müsse zunächst die genauen Besitzverhältnisse klären, denn auch wenn der Landkreis dort ein Stück Weg gepachtet habe, könne man damit nicht einfach machen was man wolle.

Falls dann Stellen gefunden würden, die ausgebessert werden müssten, würde man das selbstverständlich tun. Eine komplette Asphaltierung des Weges, wie sie der NN-Leser angeregt hatte, sehe er allerdings – ähnlich wie Jörg Blömer – kritisch.

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