Schmierereien in Bahnunterführung Forchheim: Es geht auch unkompliziert

15.7.2020, 16:07 Uhr
Offensichtlich keine Club-Fans waren der oder die Unbekannten, die am Wochenende die Tunnelwände besprüht haben.

© Lea-Verena Meingast Offensichtlich keine Club-Fans waren der oder die Unbekannten, die am Wochenende die Tunnelwände besprüht haben.

Unbekannte hatten die Tunnelwände sie mit Schriftzügen wie „LKFO Crew“, „SPVGG Ultras“ und einigen geschmacklosen Ausdrücken besprüht. Auch war mehr Müll als üblich über den Boden verstreut. Schaden: rund 500 Euro. Die Polizei sucht weiter nach Zeugen.

Ende 2017 wurde die Unterführung feierlich eröffnet – als wichtiger Teil des Bahnhof-Komplettumbaus im Rahmen der neuen ICE-Trasse. Und seit nun fast drei Jahren streitet sich die Stadt mit der DB, wer für die Reinigung des Tunnels verantwortlich ist.

An den Hintergründen dieser endlos anmutenden Querelen hätten Jura-Studenten vielleicht ihre Freude. Nicht aber Roland Eismann, Chef der Forchheimer Bauverwaltung. „Der Rechtsstreit ist nach wie vor ungelöst. Wir müssen weiter mit der Bahn reden und suchen das Gespräch“, sagt Eismann. „Aber es ist nicht einfach.“

Der juristische Sachverhalt: hochkomplex; vereinfacht ausgedrückt prallen unter dem Bahnhof zwei Gesetzeslagen aufeinander: Eisenbahn-Kreuzungsgesetz gegen Straßen- und Wegegesetz. Ersteres ist Bundesrecht, letzteres ist (bayerisches) Landesrecht. Und da greift üblicherweise der Grundsatz: Bundesrecht bricht Landesrecht.

Allerdings ist die tatsächliche Lage weitaus undurchsichtiger, das Kreuzungsgesetz erweist sich in puncto Reinigungspflicht als Auslegungssache. Selbes gilt für die Kreuzungsvereinbarung zwischen Stadt und DB. Darin wird nicht explizit geregelt, wer für die Reinigung geradestehen muss. Der Standpunkt der Bahn: Der Tunnel verbindet zwei Ortsteile miteinander, die Stadt profitiert, folglich muss auch sie für dessen Sauberkeit aufkommen.

Aber ist die Unterführung wirklich ein bedeutender Ortsteilverbindungsweg oder doch vor allem eine Erschließung des Bahnhofs selbst? Mit anderen Worten: Wird der Tunnel hauptsächlich von Zugfahrern genutzt, die zu (oder von) den Bahnsteigen kommen – oder dient er vornehmlich als Abkürzung für Fußgänger und Radler zwischen Innenstadt und Forchheim-Ost?

Was geregelt ist, ist die „Verkehrssicherungspflicht“ der „Straße“, also der Bodenfläche der Unterführung. Hier stünde die Stadt als Eigentümerin in der Verantwortung. Das Bauwerk an sich, und damit auch die neuerdings beschmierten Wände, befindet sich (wie die Decke und die Treppen zu den Bahnsteigen) wiederum in DB-Eigentum, erklärt Eismann. Mit dem Hinweis auf diese offenen Fragen reinigt die Stadt notgedrungen (sozusagen auf freiwilliger Basis) die Unterführung regelmäßig – und kommt für die Kosten auf. Weil Kehrmaschinen nicht in den Tunnel gelangen, muss per Hand geputzt und Müll eingesammelt werden.

Nach dem Gespräch mit den NN hat die Bauverwaltung die DB über die „Graffiti“ informiert – und dann ging es ganz schnell und unkompliziert: „Innerhalb der nächsten zwei Wochen wird die Bahn die Schmierereien mit einem speziellen Anti-Graffiti-Mobil entfernen“, teilt Stadtsprecherin Britta Kurth mit.

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