Schwangerenberatungen um Forchheim: Paragraf 219a als Hürde

17.11.2019, 07:57 Uhr
Schwangerenberatungen um Forchheim: Paragraf 219a als Hürde

© Foto: Jürgen Blume/epd

Der Verein Donum Vitae berät in Bamberg und in Ebermannstadt als staatlich anerkannte Beratungsstelle, auch zu Schwangerschaftsabbrüchen – und bekommt immer wieder Drohbriefe oder kritische Schreiben von "Lebensschützern", eine Bewegung gegen Abtreibungen. Für einen Teil der ratsuchenden Frauen sei Abtreibung nach wie vor ein schambesetztes Thema, sagt Leiterin Margit Steger-Böhnlein: "Vielen ist Geheimhaltung ganz, ganz wichtig – selbst vor den eigenen Eltern oder dem Freundeskreis."

Die Aufgaben solcher Stellen sind vielfältig: Beratung rund um die Schwangerschaft, zu finanziellen und psychosozialen Hilfen, Pränataldiagnostik, unerfülltem Kinderwunsch – und auch zu einem Schwangerschaftsabbruch. Dabei gehe es um Information, nicht um Werbung. Donum Vitae berät in Ebermannstadt. "Wir sind ein Verein katholischer Prägung, aber völlig unabhängig von der Amtskirche", betont Leiterin Margit Steger-Böhnlein.

In die Beratung in Ebermannstadt kämen eher Frauen aus dem ganzen Landkreis: "Ebermannstädterinnen lassen sich lieber in Bamberg beraten. Sicher haben einige Angst, dass dann die Nachbarin als Beraterin vor einem sitzt." Und Beratung sei mit Problemen assoziiert. "Einige denken, da geht man nur bei schwerwiegenden Problematiken hin." In Deutschland haben 2018 laut Statistischem Bundesamt rund 100 000 Frauen ihre Schwangerschaft abgebrochen. In Bayern waren es 11 600 Frauen – im Vergleich zum Vorjahr ein leichter Rückgang.

"Das Stigma steckt im Gesetz"

Freya Zechmair, Leiterin von Pro Familia Bamberg und der Außenstelle Forchheim, hat den Eindruck, dass ein Abbruch ein gesamtgesellschaftliches Tabuthema ist. "Viele Frauen reden mit niemandem darüber", sagt die 53-Jährige. Sie würden sich nicht trauen. "Abtreibung ist ein Stigma – das steckt schon im Gesetz, was vielen Frauen nicht bewusst ist."

Laut Paragraf 218 des deutschen Strafgesetzbuches ist ein Schwangerschaftsabbruch rechtswidrig. Dort heißt es: "Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Die Abtreibung wird erst unter bestimmten Bedingungen straffrei: Unter anderem muss die Frau Konfliktberatung in einer staatlich anerkannten Beratungsstelle wahrgenommen haben, die dann einen Beratungsschein ausstellt. Zwischen diesem Termin und dem Eingriff müssen mindestens drei Tage liegen.

Auch die Caritas bietet in Forchheim Konfliktberatung an, stellt aber keinen Beratungsschein aus. Das untersagte 1999 Papst Johannes Paul II. den kirchlichen Beratungsstellen. Doch welche Ärzte führen einen Abbruch durch? Laut Paragraf 219a des Strafgesetzbuches ist Werbung für Abtreibungen verboten. Nach der Debatte um diesen Paragrafen einigte sich die Bundesregierung auf einen Kompromiss: Nun gibt es eine Liste der Bundesärztekammer und Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die benennt, welche Ärzte Abbrüche durchführen. In Oberfranken übernimmt das keine kommunale Klinik und nur ein einziger Arzt. In Mittelfranken sind es drei.

"Ein Tabuthema unabhängig von Generation oder Herkunft"

Auch laut dem Landratsamt Forchheim ist ein Abbruch "immer noch ein Tabuthema – unabhängig von Generation oder Herkunft". Das im März in Kraft getretene Gesetz, das die Information über Abbrüche verbessern sollte, habe abgesehen von der Ärzteliste, die allerdings unvollständig sei, die Gesamtsituation nicht verändert, teilt das Amt mit.

"Diese Liste ist überhaupt nicht ausreichend. Es sind nicht mal alle Ärzte angeschrieben worden", sagt Freya Zechmair von Pro Familia. Im "konservativen Bayern" sei das Tabuthema noch größer. Das merke sie, wenn sie mit Kollegen aus anderen Bundesländern spreche, wo das Gesetz nicht so streng ausgelegt werde.

"Derzeit wird geprüft, ob wir in der Beratung Name und Adresse von Ärzten sagen oder nur davon sprechen dürfen, dass es die Liste im Internet gibt – wir haben verschiedene Vorgaben bekommen", sagt Zechmair. Von dem Kompromiss mit der Liste hält sie wenig. "Der Paragraf 219a ist nach wie vor eine Hürde, der es Frauen einfach nur schwer macht."

Beratungsangebote im Kreis Forchheim

Die Beratungsstellen bieten Hilfe für werdende Eltern, aber auch bis zum dritten Lebensjahr des Kindes, oder bei unerfülltem Kinderwunsch. Im Landratsamt in Forchheim, Am Streckerplatz 3, befindet sich die staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen. 2018 nutzten 681 Frauen und 304 Männer das Angebot. Weitere Infos unter Telefon (09191) 86-3513 oder -3514. 

Der Verein Donum Vitae bietet in Bamberg und einmal in der Woche Dienstagvormittag und nach Bedarf in seiner Außenstelle, Am Breitenbach 4 in Ebermannstadt, Beratung für Schwangere an. Auch dies ist eine staatlich anerkannte Beratungsstelle. Weitere Infos unter Telefon (0151) 562 848 28. Ebenfalls staatlich anerkannt ist die Beratungsstelle von Pro Familia. Der Außensprechtag in Forchheim, Hauptstraße 5, findet dienstags statt. Weitere Infos unter Telefon (09191) 699020.

Die Caritas ist keine staatlich anerkannte Beratungsstelle. Sie bietet Konfliktberatung an, stellt aber keinen Beratungsnachweis aus. Die Sprechstunde in Forchheim findet montags, 9 bis 12 Uhr, im Familienzentrum Haus Barbara, Haidfeldstraße 10, statt. Mehr Infos unter Telefon (0951) 29957-50.

 

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