Streit um Strafzettel zu Corona-Lockdown in Forchheim: Kommt es zur Klage?

29.5.2020, 14:34 Uhr
Streit um Strafzettel zu Corona-Lockdown in Forchheim: Kommt es zur Klage?

© Foto: Edgar Pfrogner

Das Thema Parküberwachung bewegt die Gemüter der Forchheimer immer wieder. Vor knapp fünf Wochen – noch während der coronabedingten Ausgangsbeschränkungen – wendete sich Birgit Heldmann an die Nordbayerischen Nachrichten und klagte über eine ihrer Meinung nach ungerechtfertigte Strafzettel-Verteilung in der Sudetenstraße. Inzwischen hat sie sich an das Bayerische Gesundheitsministerium gewandt.

In einem Antwortschreiben wird ihr empfohlen, Widerspruch gegen den Strafzettel einzulegen. Und auch ein Anwohner der Klosterstraße beschwert sich über die geringe Kulanz der Stadt.

Zwei Wochen lang die Augen zugedrückt

Rückblick: Birgit Heldmann und ihr Mann Simon Denniss wohnen in der Färberstraße. Weil durch Ausgangsbeschränkungen, Homeoffice und Kurzarbeit wesentlich mehr Menschen zu Hause blieben, haben sie und andere Anwohner in diesem Zeitraum ihre Autos in der Sudetenstraße geparkt – eine von vielen Straßen, die von den städtischen Kehrfahrzeugen einmal pro Woche gereinigt werden. In dieser Kehrzeit besteht Halteverbot.

Nachdem die städtischen Parküberwacher zu Beginn der Ausgangsbeschränkungen zwei Wochen lang offensichtlich die Augen zugedrückt hatten, hingen nun wieder Strafzettel an den Windschutzscheiben der Fahrzeuge, die während der Kehrzeiten im Halteverbot standen – auch an den beiden Wagen von Birgit Heldmann und ihrem Mann. "Die ganze Straße war voll und jedes Auto hatte einen Strafzettel. Das wirkte wie eine gezielte Aktion", sagte Heldmann im April der NN.

"Wichtige öffentliche Aufgabe"

Sie und ihr Mann wendeten sich per Mail an die Stadt Forchheim und auch an Oberbürgermeister Uwe Kirschstein (SPD) persönlich. Von Kirschstein erhielten sie keine Antwort. Roland Brütting, Sachgebietsleiter Verkehrsrecht der Stadt, machte in einem Antwortschreiben deutlich: "Die Reinhaltung der öffentlichen Straße und Wege stellt eine wichtige öffentliche Aufgabe dar". Durch die Corona-Ausnahmeverordnung sei ja die Straßenverkehrsordnung nicht außer Kraft gesetzt, erläuterte er auch auf Anfrage der Redaktion.

Birgit Heldmann und ihr Mann wollten sich mit dieser Antwort nicht zufrieden geben, auch wenn Simon Denniss inzwischen seinen Strafzettel gezahlt hatte, "um guten Willen zu zeigen", wendete er sich mit einer Anfrage an das Bayerische Gesundheitsministerium.

Er habe die Ausgangsbeschränkungen so verstanden, "dass wir nur aus dem Haus gehen sollen, wenn es um Arbeit, Arztbesuch, Einkaufen oder Sport/Spaziergang geht", schrieb er und bat um Stellungnahme. Diese fiel folgendermaßen aus: "In dem von Ihnen geschilderten Fall empfehlen wir Ihnen, gegen die Entscheidung Widerspruch einzulegen, und die Rechtsfrage auf diesem Weg prüfen zu lassen."

OB: Trotz Corona vermülle eine Stadt

Da sie anders als ihr Mann ihren Strafzettel noch nicht bezahlt hat, habe sie genau dies nun getan. "Und ich würde es auch anderen empfehlen", sagt Heldmann. In Zeiten wie diesen erwarte sie eine gewisse Kulanz von Seiten der Stadt.

Oberbürgermeister Uwe Kirschstein wehrt sich gegen die Aussage, dass von ihm keine Reaktion gekommen sei. "Der OB muss nicht alles selbst beantworten", sagt er und verweist auf das Schreiben von Roland Brütting.

Abgesehen davon kann er die Forderung nach mehr Kulanz nicht nachvollziehen. "Trotz Corona vermüllt eine Stadt", sagt er. Dementsprechend gebe es keine Notwendigkeit, einen Kehrbetrieb gänzlich auszusetzen. Er macht deutlich: "Es ist klar, zu welchen Zeiten wir kehren."

Kulanz-Frist endete

Die Stadt habe weites Entgegenkommen geleistet. "Dann bekamen wir zurecht Beschwerden, dass die Straße nicht sauber ist und deshalb gab es eine Rückkehr zur gewohnten Regelung", erläutert er. Einen Hinweis, dass die Kulanz-Regelungen der vergangenen Wochen nicht mehr gelten, habe es für die Anwohner rund um die Sudetenstraße vorab nicht gegeben, räumt er ein.

Das sei im Innenstadtbereich anders gewesen. Dort sei während der Ausgangsbeschränkungen ebenfalls nicht kontrolliert worden. Als diese Kulanz-Frist endete, wurden die Anwohner darauf hingewiesen. Anfang Mai ahndeten die Parküberwacher dann wieder Fahrzeuge, die ohne Parkschein zum Beispiel in der Klosterstraße parkten. Auch das von Jonas Kühn. "Ein Strafzettel in Höhe von 20 Euro für unerlaubtes Parken ohne Parkschein zwischen 9.25 und 9.31 Uhr" hing an seiner Windschutzscheibe.

Seinem Ärger darüber verlieh er in einer Mail an die Stadt Ausdruck. Anwohnerparkplätze im Innenstadtbereich seien rar gesät. In Zeiten, in denen wegen Kurzarbeit und Homeoffice viele tagsüber zu Hause seien, sei es noch schwerer, einen solchen zu finden. "Die Bewohnerparkplätze sind quasi dauerbelegt, weshalb viele gar keine andere Möglichkeit haben, als auf die eigentlich kostenpflichtigen Parkflächen auszuweichen", schreibt er und wirft der Stadt in Sachen Parküberwachung "mangelndes Fingerspitzengefühl vor".

Kommt es zur Klage?

Auch diese Kritik kann Oberbürgermeister Uwe Kirschstein nicht nachvollziehen. "Herr Kühn registriert sogar, dass wir freundlicherweise einen Hinweis gegeben haben, ab jetzt wird wieder überwacht." Er widerspreche sich daher selbst, wenn er den Zettel missachtete und sich eine Woche später wundere, dass er nun einen Strafzettel bekommen habe.

Birgit Heldmann will es indes gegebenenfalls auf eine Klage ankommen lassen. "Es geht mir nicht ums Geld, es geht ums Prinzip", sagt sie. Oberbürgermeister Uwe Kirschstein dazu: "Wenn sie klagen will, ist es ihr gutes Recht. Aus meiner Sicht ist die Rechtslage klar und das wird ein Gericht auch bestätigen."

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