Tausende Kinderpornos: Maurer aus dem Kreis Forchheim verurteilt

4.12.2019, 10:06 Uhr

Das Strafmaß: eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. Der Mann muss hinter Gitter. Eine Aussetzung zur Bewährung kam nicht in Betracht, weil der Angeklagte während einer laufenden Bewährung bereits wegen kleiner Delikte zu zwei Geldstrafen verurteilt worden war.

Die Bewährung rührte daher, dass der Mann wegen versuchten Mordes und Sprengstoffdelikten zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden war, die er größtenteils verbüßte. Heute wohnt der Angeklagte bei Verwandten.

Alles eingeräumt

Vor Gericht ließ der Angeklagte durch seinen Verteidiger alle Vorwürfe zur Gänze einräumen: Die Spezialisten für Cyberkriminalität waren ihm auf die Schliche gekommen und führten am 14. November vergangenen Jahres eine Durchsuchung bei ihm durch.

Sie fanden auf zwei Laptops und zwei USB-Sticks 1314 Bilddateien und 1452 Videoclips, von denen die absolut überwiegende Zahl sexuelle Handlungen an Jungen und Mädchen unter 14 Jahren zeigen. 158 der Fotos und 812 der Videodateien geben verschiedene Formen des Geschlechtsakts mit den Kindern wieder. Nachdem er auf die ersten einschlägigen Bilder im Internet gestoßen war, erwachte in ihm, wie der Angeklagte einräumte, sexuelles Interesse.

„Er hat nicht darüber nachgedacht, dass er durch das Speichern den speziellen Markt stützt“, betonte sein Verteidiger Maximilian Glabasnia. Sein Mandant sei sich inzwischen aber bewusst, dass sein Verhalten nicht normal sei.

Er habe versucht, eine Therapie zu beginnen, konnte bislang aber nicht damit beginnen, weil Psychiater oder die Fachambulanz in Nürnberg keine freien Plätze haben. „Wir müssen nicht über die Sache diskutieren, auch nicht über die Verwerflichkeit, mein Mandant steht zu seiner Schuld“, betonte Glabasnia in seinem Plädoyer.

Weil er sich bemühe, nicht so weiterzumachen, wollte der Anwalt noch eine Chance für eine Bewährung sehen. Der Sitzungsstaatsanwalt aus der Abteilung für Cyberkriminalität sah das anders. Er forderte ein Jahr und vier Monate Haft. Die Richterin sah ebenfalls keinen Grund für eine erneute Bewährung. „Jetzt ist Ende der Fahnenstange.“ Ins Gewicht fielen bei ihrem Urteil besonders die große Anzahl der gespeicherten Bilder und die vielen „schwerwiegenden Sachen“, wie sie die abstoßenden Fotos umschrieb.

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