Teure Hochzeit treibt Mann in Ruin: Feier mit Betrug finanziert

13.2.2020, 10:32 Uhr

Nicht nur in der Türkei ist es seit alters Brauch, zu einer Hochzeit das ganze Dorf einzuladen. Und die entferntesten Verwandten sowieso. Die Sitte pflegen auch viele Türken, die schon Generationen in Deutschland leben. Keine Ehe mit der Freundin, wenn ein heiratswilliger junger Mann nicht eine Hochzeitsfeier für 700 bis 800 Personen ausrichtet. Das koste 40 000 bis 50 000 Euro. Woher sollte sie der Angeklagte nehmen, auch wenn der gelernte Bankkaufmann als Versicherungsvertreter ein gutes Einkommen hatte.

Schadensfälle frei erfunden

Aber wozu hatte ihm sein Arbeitgeber eine Regulierungsvollmacht erteilt. Sie gestattete ihm, Schadensfälle bis etwa 2000 Euro zu begutachten und direkt abzuwickeln. Irgendwann im Frühjahr 2016 kam er auf die Idee, Schadensfälle frei zu erfinden und den Geldersatz von der Versicherung - notfalls über Umwege - seinem Konto zuzuführen.

Der Weg war gut ausgedacht. Es fällt nicht so selten ein Gegenstand in eine Badewanne und lässt das Email abplatzen. Und eine Fensterscheibe, auch eine große, geht schon mal zu Bruch. Da geht es um Schadenshöhen von 1000 bis gut 2000 Euro. Wenn man ein fleißiger Versicherungsmitarbeiter ist und einen großen Kundenstamm betreut, kann das reiner Zufall sein, wenn sich genau solche Schadensfälle häufen. Oder eben auch nicht.

Wegen Auffälligkeiten regulierte die Versicherung, die Mehrzahl der Fälle nicht. Für die Juristen waren das dann neun Fälle versuchten Betrugs. In Euro ausgedrückt: ein versuchter Schaden von gut 16 000 Euro. In sieben Fällen zahlte die Versicherung, obwohl es die Schäden gar nicht gab. Die Summe lag hier bei 13 600 Euro.

"Habe mich in Versuchung führen lassen"

"Ich habe mich in Versuchung führen lassen", sagte der Angeklagte, der sich seine berufliche Zukunft damit verbaut hat. 2017 habe er sich in einer Sackgasse gefühlt: das Drängen von Freundin und Familie zur Hochzeit auf der einen Seite und auf der anderen die Banken, die nun mal Selbstständigen ohne Sicherheiten keine Kredite geben.

Als die Versicherung die Betrügereien festgestellt hatte, entließ sie den Angeklagten, was ihn noch in der Verhandlung vor Amtsrichterin Silke Schneider etwas verblüffte. Weil er einer der besten Mitarbeiter gewesen sei, habe er das nicht erwartet. "Haben Sie das ernsthaft gedacht?", konnte sich Schneider nicht verkneifen. Schließlich müssten Ladenangestellte gehen, selbst wenn sie nur ein paar Lebensmittel mitgenommen hätten.

Durch eine Ratenzahlungsvereinbarung mit der Versicherung sollte der angerichtete Schaden Stück für Stück wieder gutgemacht werden. Zu seinen Gunsten konnte das der Angeklagte nicht recht ins Feld führen. Denn er hat nur zu Anfang zweimal geringe Beträge gezahlt. "Die Zwangsvollstreckung läuft, hat mir der aufgebrachte Anwalt der Versicherung mitgeteilt", konfrontierte Schneider den Angeklagten.

"Absoluter Luxus"

Dabei kam zutage, dass der Angeklagte weitere Schulden angehäuft hat, für Möbel, Wohnungseinrichtung und mehr, die er abzustottern versucht. Denn bei den Einnahmen sieht es mau aus, wegen einer Verletzung am Bein bezieht er derzeit Krankengeld. Mit den Schulden wird er wohl noch die nächsten Jahre kämpfen, schätzte die Richterin.

Die Sitzungsstaatsanwältin ordnete die Hochzeit unter "absoluter Luxus" ein, wenn man das Geld nicht auf dem Konto hat. Brauch und Sitte hin oder her. Schwerer wog für sie aber noch, wie sehr er das Vertrauen seines Arbeitgebers missbraucht hatte.

Schneider hatte zwar Verständnis für die Zwänge bei der Hochzeit, verurteilte dennoch den Mann zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung und zu 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Zudem bleibt die Schadenssumme festgesetzt; das heißt es wird jeder Betrag über dem Allernötigsten gepfändet. Denn bei Vermögensdelikten ist das Einziehen des "Gewinns", also des Vorteils aus der Straftat, zwingend.