Urteil zu schwerem Unfall bei Heiligenstadt: Geldstrafe für 72-Jährigen

22.11.2020, 18:57 Uhr
Urteil zu schwerem Unfall bei Heiligenstadt: Geldstrafe für 72-Jährigen

© Foto: FFW Heiligenstadt

Ein schwerer Verkehrsunfall zwischen Heiligenstadt und Aufseß beschäftigte das Amtsgericht Bamberg. Strafrichter Thomas Reitz hatte am Ende der zweitägigen Verhandlung keinen Zweifel daran, dass ein 72-jähriger Autofahrer für das Geschehen verantwortlich war. Ein 54-jähriger Motorradfahrer aus dem Landkreis Forchheim hatte dabei schwere Verletzungen erlitten.

Wenn das Wetter mitspielt, muss man als Landwirt auch sonntags auf den Acker. Ende September letzten Jahres ist es nahe Stücht nicht anders. Dort erntet ein Bauer gerade seine Zuckerrüben, als er an einer Kreuzung, an der man auch zum Schloss Greifenstein gelangen kann, einen Unfall auf der Staatsstraße 2188 beobachtet. Aus der Entfernung von einigen hundert Metern sieht er nur, wie ein schwarzer Pkw und ein Motorrad sich in die Quere kommen. Dabei hatte der Biker Vorfahrt auf dem Weg von Heiligenstadt nach Aufseß. Weil der Zweiradfahrer eine Vollbremsung hinlegt, kommt es nicht zum Zusammenstoß. Dafür bäumt sich das Bike auf dem Vorderrad auf, während das Hinterrad in der Luft stehen bleibt. Nach dem Stopping-Manöver gerät die Honda außer Kontrolle, rutscht mit dem Fahrer fast 20 Meter weit auf dem Asphalt und bleibt auf dem 54-jährigen Mann liegen.

Feuerwehr befreite 54-Jährigen

Um ihn zu befreien und ausgelaufenes Benzin und Öl von der Strecke zu bekommen, rückt die Feuerwehr Heiligenstadt mit Verstärkungen aus Stücht und Reckendorf an. Insgesamt sind 28 Einsatzkräfte vor Ort. Hinzu kommt der Rettungsdienst, der den von multiplen Blutergüssen, Prellungen und Brüchen gezeichneten Biker bald schon in einen Rettungshubschrauber trägt. Die Lage des komatösen Patienten ist ernst.

Er wird noch über fünf Wochen im Krankenhaus bleiben müssen. Grund hierfür sind eine Quetschung der Lunge, zahlreiche Brüche der Rippen, zweier Lendenwirbel, des Beckenrings und der Beckenpfanne, sowie des Kreuz- und des Darmbeines. An die Vorkommnisse, die ihn in diesen Zustand gebracht haben, hat der Schwerverletzte keine Erinnerungen mehr: "Ein Filmriss."

"Ein vorsichtiger Fahrer"

Vor dem Amtsgericht fährt Rechtsanwalt Hubertus Benecke aus Hof ganz großes Geschütz auf: "Es scheint darum zu gehen, einen Schuldigen zu finden." Der 71-jährige Rentner habe niemanden gesehen, sei auch nicht im U-Turn um die Verkehrsinsel gefahren. "Er ist kein Hasardeur, sondern ein vorsichtiger Fahrer". Eine Mitschuld des Motorradfahrers sei gar nicht in Betracht gezogen worden. Der könne ja auch mit viel höherer Geschwindigkeit herangerast sein, habe dann nicht ausreichend gebremst, um dann zu merken, dass eine Vollbremsung nötig sei.

"Mit der Stotterbremse hätte er den Unfall wohl vermeiden können". Die Schuld seines Mandanten sei keinesfalls erwiesen, ein Freispruch die Folge. Insbesondere der Unfallanalytiker Volker Fürbeth aus Erlangen geriet ins Visier des Verteidigers. Sogar von einem "hingedrehten Gutachten" war die Rede.

Sachverständiger: "Das ist eindeutig"

Der Sachverständige hatte zum Ärger des Rechtsanwaltes nämlich festgestellt, dass der Angeklagte das herankommende Motorrad hätte sehen müssen. "Das ist eindeutig". Das Zweirad habe nicht einmal 60 Stundenkilometer auf dem Tacho gehabt. Das hätten Berechnungen ergeben.

Dennoch habe der Pkw-Fahrer verkehrswidrig gewendet, indem er um eine Verkehrsinsel herumgekurvt sei. "Wenn man schon so abenteuerlich fährt, sollte man den Verkehrsraum beobachten". Angesichts der fünf Jahrzehnte unfallfreien Fahrens verzichtete Strafrichter Reitz auf ein Fahrverbot und verhängte wegen fahrlässiger Körperverletzung eine Geldstrafe von 1000 Euro. Die Summe dürfte angesichts der noch drohenden Kosten allerdings kaum ins Gewicht fallen.

Immerhin gibt es den Schaden am Motorrad, die Kosten für den Rettungseinsatz, die Behandlungskosten im Krankenhaus und der Reha-Einrichtung, sowie den Verdienstausfall und ein Schmerzensgeld. Das dürfte auch der Grund sein, warum mit harten Bandagen gekämpft wurde und es wohl auf eine Berufung in zweiter Instanz hinauslaufen wird.