Vandalen von Ebermannstadt landen im Gefängnis

7.8.2019, 06:00 Uhr

Thilo E., Lukas M., Alexander P. und Kevin T. (Namen geändert) haben sich jetzt vor dem Jugendschöffengericht in Forchheim verantworten müssen.

Staatsanwältin Franziska Frohberg musste sich gleich zu Beginn der Verhandlung viel Zeit nehmen, um die Fülle an Anklagepunkten vorzustellen: Insgesamt acht Taten standen zur Verhandlung. „Das ist aber wirklich nur die Spitze des Eisbergs“, sagte Frohberg. Sie ging davon aus, dass die Jugendlichen noch für viele weitere Sachbeschädigungen und Taten über das Jahr 2018 hinweg verantwortlich seien. Die acht Taten seien jedoch die einzigen gewesen, bei denen mit hinreichendem Tatverdacht eine Anklage gerechtfertigt gewesen war.

"Wir hatten zu viel Langeweile"

Die vier Angeklagten zeigten sich in der Verhandlung geständig und rekonstruierten ihre Version der Taten. Demnach fing die Zerstörungswelle am 10. April 2018 an. Thilo E., Lukas M. und Kevin T. zogen in die Mittelschule Ebermannstadt, nachdem sie sich zuvor an der Stadthalle getroffen hatten. „Wir hatten zu viel Langeweile“, sagte M. Der Aktion fielen der Seifenspender der Mädchentoilette zum Opfer, E. vertauschte die Toilettenschilder. Am Tag darauf ging das Trio noch weiter: Gegen 21 Uhr verdrehte Kevin T. zwei Überwachungskameras an der Schule und zerstörte sie dabei. Dann knickte die Gruppe zwei bepflanzte Stelen um. Der Schaden wurde von der Staatsanwaltschaft auf 1000 Euro geschätzt. „Die Kameras waren aber vorher schon beschädigt gewesen“, meinte T.

Drei Tage später zogen E. und M. dann zu zweit los. Ziel an dem Abend war eine Bankfiliale im Stadtgebiet. Gemeinsam beschädigten sie zwei Schirmständer. Die Tat wurde von einer Überwachungskamera aufgenommen. Am 18. April trafen sich die Beiden wieder, um 200 Tischtennisbälle aus der Stadthalle zu stehlen. „Wir haben sie in der Tiefgarage versteckt“, sagte E. Am gleichen Tag sollen Lukas M. und Alexander P. laut Anklage auch noch die Notausgangsschilder in der Stadthalle abgerissen haben, bestritten dies jedoch.

Einer durfte wieder gehen

„Ich war nicht dabei, aber Kevin hat mir erzählt, dass er es war“, sagte Thilo E. unterdessen. Obwohl Kevin T. in diesem Punkt nicht angeklagt war, gestand er, die Notausgangsschilder abgenommen zu haben. Weil jedoch kein Schaden entstand, wurde dieser Punkt der Anklage eingestellt. Der Hausmeister hatte die abgenommenen Schilder einfach wieder montieren können.

Richter Philipp Förtsch schickte deshalb Alexander P. vorzeitig und ohne Verurteilung nach Hause. Am Tag des Tischtennisball-Diebstahls stieß dann Kevin T. wieder zu E. und M., er zündete 15 der gestohlenen Tischtennisbälle an und versenkte sie im Abwasserschacht der Tiefgarage.

Mitte Mai endete die Zerstörungstour des Trios vorerst. Als sie in der Stadthalle 40 Tennisbälle klauten, wurden sie vom Hausmeister auf frischer Tat ertappt. Kevin T. hatte die Bälle in seinem Pullover verstecken wollen. „Dass damals in Ebermannstadt überhaupt noch etwas heil geblieben ist, kann man sich kaum vorstellen“, meinte Richter Förtsch zusammenfassend.

Weitere Vergehene, fehlende Zuordnung

Zu den gestandenen Taten kamen noch ein manipuliertes Tempo 30-Schild, das mittels Farbstift zu einem 80er-Schild erweitert wurde, unter anderem gab es noch Beschädigungen am Osterbrunnen und an einem Reflektor der Bahnlinie. Diese Vergehen konnten jedoch keinem der Angeklagten eindeutig zugeordnet werden und waren deshalb auch nicht Teil der Verhandlung.

Vor allem Thilo E. und Lukas M. waren mehrfach und einschlägig vorbestraft, E. war bereits zu einer Haftstrafe verurteilt worden, ging jedoch vor der Jugendkammer in Bamberg in Berufung. Er war wegen Sachbeschädigung, Beleidigung, gefährlicher Körperverletzung und Hausfriedensbruch auf der Anklagebank gesessen. M. war mehrfach durch Diebstahl aufgefallen, gilt als jugendlicher Intensivtäter.

Die Vertreterin der Gerichtshilfe stellte bei allen drei Angeklagten Reifedefizite fest, M. und E. attestierte sie zudem schädliche Neigungen. Die Biografien der beiden lasen sich ähnlich: Thilo E. wuchs bei seiner Mutter auf und hatte immer wieder mit schulischen Problemen zu kämpfen. Sein Vater, sein Stiefvater und sein Bruder sind momentan in Haft. Der 17-Jährige ist zudem seit Kurzem Vater eines Sohnes. Auch Lukas M. kommt aus zerrütteten Familienverhältnissen, war er bereits mehrere Wochen obdachlos gewesen.

"Das sind keine Jugendstreiche mehr"

Staatsanwältin Frohberg forderte für Thilo E. zwölf Monate hinter Gittern, für Lukas M. 30 Monate. Letzterer hatte für seine Briefkasten-Sprengungen bereits eine Bewährungsstrafe von 18 Monaten erhalten, die mit dem neuen Urteil zusammengeführt werden sollte. „Das sind keine Jugendstreiche mehr, das ist Vandalismus“, sagte sie.

Für Kevin T., der bisher nur eine Eintragung im Bundesszentralregister aufzuweisen hatte, forderte sie die Ableistung von 60 Arbeitsstunden. Die Anwälte von M. und E. forderten zwar eine milde Bestrafung, konnten Richter Förtsch und seine zwei Schöffen nach viereinhalb Stunden Verhandlung jedoch nicht überzeugen: E. wurde zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr verurteilt, M. zu zwei Jahren. „Es kann Ihnen einfach keine Bewährung mehr zugestanden werden“, sagte Förtsch mit Blick auf die Vorstrafen.

Der 20-Jährige Kevin T. muss die 60 Arbeitsstunden ableisten und zudem eine Gesprächsweisung von neun Monaten absolvieren. Da keiner der Angeklagten ein Einkommen hat, müssen sie die Kosten des Gerichtsverfahrens nicht bezahlen.

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