Verhandlung am Amtsgericht Forchheim: Handtaschen-Verschluss war keine Waffe

30.10.2020, 08:00 Uhr

Ende August vergangenen Jahres war die Frau von der Polizei bei Pretzfeld mit ihrer Handtasche angetroffen worden. Die Ordnungshüter beschlagnahmten das modische Utensil, weil sie den Verschluss – im Strafbefehl hieß es „Schlagringgriff“ – als Waffe ansahen.

Es handelt sich um eine kleine glitzernde Damentasche, die mit einem großen, mit Strass verzierten Metallschnappverschluss geöffnet werden kann. Im Falle eines Angriffs könnte sie schon als Verteidigungsmittel eingesetzt werden, ähnlich wie einer Frau geraten wird, in Notwehrsituationen zu ihrem Autoschlüssel, zu Stockschirm oder Stilettoabsätzen zu greifen.

Die Frau hat sie gekauft, weil sie ihr gefallen hat.  Gegen den Strafbefehl hatte sie durch ihre Verteidigerin Einspruch einlegen lassen. Vermutlich regte diese die Prüfung der Waffeneigenschaft durch höhere Instanzen an. „Der Verdacht hat sich nicht erhärtet“, begann denn auch die Sitzungsstaatsanwältin ihr Plädoyer. Denn das LKA verneinte die Qualität als Hieb- oder Stichwaffe – besonders weil der Verschluss nicht abnehmbar ist. 

Pauline Lindner