Vor Gericht: Hat Forchheimer seine Ex blutig geschlagen?

19.10.2019, 13:00 Uhr

Der erste Satz, den der Angeklagter an die Forchheimer Amtsrichterin Silke Schneider richtete, lautete: "Der Vorwurf ist affig."

Was genau geschah: Am 29. Mai, kurz nach 22 Uhr, ging ein Notruf bei der Polizei ein. Junge Leute, so der Leiter der Einsatzgruppe, meldeten, dass es bei einem Streit zwischen einem Paar zu Tätlichkeiten gekommen sei. Die Frau liege blutend am Boden. „Das hat sich massiv angehört, so dass wir mit zwei Autos und Blaulicht anrückten und die Rettungskräfte alarmierten“, erklärte der Beamte.

An einem Auto genau gegenüber dem Hauptweg zum Annafest fanden die Polizisten den Angeklagten mit einem Rucksack auf dem Rücken. Die Frau kniete hinten am Auto und blutete im Gesicht. „Es ist nichts, ich bin bloß gestolpert“, habe sie gegenüber den Einsatzkräften behauptet.

Unbeteiligte Zeugen, die allerdings der Angeklagte kennt, hatten das laut Polizei anders gesehen: Das Paar sei laut streitend den Berg heruntergekommen; der Mann habe beim parkenden Auto heftig auf die Frau eingeschlagen, so dass sie zu Boden ging. Sie habe sich wieder aufgerappelt und wollte flüchten. Da habe sie einen weiteren Faustschlag einstecken müssen. Zu den Sanitätern soll sie gesagt haben: „Er hat mich geschlagen!“

"Er ist ein guter Mann"

Die Richterin hörte dann als Zeugen einen jungen Mann, der mit zwei Frauen den Vorfall mitbekommen haben soll. „Er ist ein guter Mann“, sagte der 25-Jährige. Er kenne den Angeklagten, habe aber keine Probleme mit ihm.

Er sah das Paar mit einem Hund kommen, will sich dann aber den zwei Frauen, die wenig später die Polizei verständigten, zugewandt haben. Als die eine ihm gesagt habe, der Bekannte schlage seine Frau, habe er das für einen Scherz gehalten.

Als der Zeuge sich dann umdrehte, habe er Mann und Frau stehend gesehen. „Und dann ist gleich die Polizei gekommen“, schilderte er das Geschehen.

Diese Version kam der Amtsrichterin seltsam vor – hatten doch die Polizisten bei der Beweisaufnahme vor Ort noch vermerkt, dass die drei Personen das Schlagen mit Fäusten beobachtet hätten.

"Sie kommen in Schwierigkeiten"

Deshalb belehrte Schneider den 25-Jährigen, dass ihm ein Verfahren wegen Falschaussage drohen könne. Der beharrte jedoch auf seiner Geschichte: „Die Frau hat nicht geblutet und dann kam schon die Polizei.“

Schneider warnte erneut: Es müssten doch mindestens zehn Minuten vergangen sein bis die Polizei angerückt war. „Auch die können sich nicht herbeamen." Aber der Zeuge blieb bei seiner Version und die Richterin meinte: „Sie kommen in echte Schwierigkeiten, wenn die anderen Zeugen etwas anderes sagen.“

Plötzlich rief der Angeklagte dazwischen: „Sie wollen mich heute verurteilen. Nach der Verhandlung nehme ich mir einen Anwalt!“ Der Zeuge reagierte: „Ich habe meine Wahrheit gesagt.“
Dann aber wurde der Prozess unterbrochen, da die zwei geladene Zeuginnen fehlten: Die eine war erkrankt, die andere einfach nicht gekommen.

Gegen Letztere verhängte Amtsrichterin Schneider ein Ordnungsgeld von 200 Euro oder zwei Tagen Ordnungshaft.

Fortsetzung folgt

Das Verfahren wird am 5. November fortgeführt. Für die Fortsetzungsverhandlung lädt die Richterin neben den abwesenden Frauen auch noch die Polizeibeamten, die alle Zeugenaussage vor Ort notiert haben. Der Einsatzleiter bestätigte: „Die wissen noch genau, wie es ablief.“

 

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