Was PSD2 für Forchheimer Bankkunden bedeutet
14.9.2019, 10:56 UhrHerr Hausner, was verändert sich?
Ziel ist es, einen einheitlichen EU-Standard für die Sicherheit elektronischer Zahlungen zu schaffen. Dadurch entsteht ein höherer Schutz für die Verbraucher. Beim Login im Online-Banking muss als zusätzliche Sicherheit alle 90 Tage eine TAN eingeben werden. Auch bei Zahlungen im Internet sowie im stationären Handel ist eine "Zwei-Faktor-Authentifizierung" notwendig. So muss der Kunde auf zwei Arten belegen, dass er für die Zahlung berechtigt ist: Sie kennen das vom Bezahlen mit Karte, bei dem Sie eine PIN eingeben oder unterschreiben müssen. Bei Online-Zahlungen muss zusätzlich eine generierte TAN eingegeben werden.
Was passiert mit den alten TAN-Listen?
Wir haben die Zwei-Faktor-Authentifizierung seit Jahren eingeführt und die iTAN-Listen abgeschafft. Kunden, die kein TAN-Verfahren haben und Online-Banking nur zur Abfrage von Kontoumsätzen nutzen, müssen bis zum 11. Dezember auf ein TAN-Verfahren umstellen. Die einfachste Lösung dafür ist die Anmeldung für SecureGo, einer mobilen App. Alternativ kann das Foto-TAN-Verfahren verwendet werden.
Was ändert sich für Kreditkarteneinkäufe im Netz?
Kunden müssen sich einmalig registrieren. Für Visa- und Mastercard-Kunden haben wir auf unserer Website einen Link zur Registrierung hinterlegt. Auch unter www.sicher-online-einkaufen.de können Kunden ihre Kreditkartendaten registrieren.
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