Wegen Bußgeld: Hundehalter klagen gegen Kommune

17.7.2019, 10:00 Uhr
Wegen Bußgeld: Hundehalter klagen gegen Kommune

© Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Beißwillige Hunde jeder Rasse und Größe beschäftigen in negativer Weise und seit einigen Jahren die Verantwortlichen einer Verwaltungsgemeinschaft im Landkreis Forchheim. In der Kommune wurden für einige in der Öffentlichkeit auffälligen Vierbeinern deshalb in der Vergangenheit offizielle Anlein- und Maulkorbpflichten verhängt. Zur Einhaltung des Freilaufverbotes und der Schnauzensperre wurden die Besitzer verpflichtet.

Wegen Zuwiderhandlung hatte die Gemeinde 2017, einem Tierfreundepaar und Haltern einer exotischen Wolfshundrasse, ein Bußgeld in Höhe von 400 Euro aufgebrummt. Weil die Besitzer diese Strafe nicht berappen wollten, zogen sie vor das Bayreuther Verwaltungsgericht. Eine Entscheidung, ob gegen das Verbot verstoßen wurde, konnte das Gericht unter Vorsitz von Richterin Angelika Schöner noch nicht fällen.

Spaziergängerin beschwert sich 

Die Besitzer hatten angeblich im Mai 2017 ihren Hund uneingeschränktes Laufvergnügen eingeräumt. Obwohl ihnen nur gestattet war, mit den verordneten Einschränkungen auf allen Plätzen und öffentlichen Straßen der Gemeinde Gassi zu gehen. Eine Spaziergängerin soll dabei auf das Paar getroffen sein. Sie war nun als Zeugin geladen.

So sollen die Besitzer mit ihrem nicht angeleinten Tier ihr entgegen gekommen sein. Kurz nach der Begegnung, einem kurzen Anleinen und einem Gruß, sollen sie dann dem Hund wieder ungehindert freien Lauf gewährt haben. Sie habe sich nach schriftlicher Notierung des Sachverhaltes etwa zwei Wochen später in der Gemeinde beschwert.

Der Halter des Hundes – so die Schilderung der Richterin – habe später mitgeteilt, dass er damals mit seiner Frau und dem Hund gar nicht im Gemeindegebiet unterwegs gewesen sei. Vielmehr sei er zu diesem Zeitpunkt in einer Gaststätte außerhalb seines Wohnortes gewesen. Zum Beweis dafür habe er dem Gericht einen Bewirtungsbeleg einer Gaststätte vorgelegt. Dieser habe jedoch keinen Eintrag über die Uhrzeit der einstigen Verköstigung enthalten.

Kläger äußern sich zunächst nicht

Sofort nach Prozessbeginn, bei dem sich die Kläger vorerst nicht äußern wollten, wurde die Augenzeugin vernommen. Sie informierte, dass sie an dem Vormittag zwischen 9 Uhr und 11 Uhr unterwegs gewesen sei. "Ich bin eine kleine Runde gelaufen, dann bin ich sehr erschrocken", erzählte sie. Kurz vor der direkten Begegnung sei der Hund von seinen Besitzern schnell angeleint, dann aber wieder freigelassen worden. "Er hatte keinen Maulkorb um." Einige Tage später habe sie sich dann in der Gemeinde beschwert.

Der Anwalt der Gemeinde, Rechtsanwalt Karl-Friedrich Hacker und ein Vertreter der Kommune unterrichten, dass es in der Gemeinde mit den Hundehaltern und ihrem Vierbeiner bereits zahlreiche Probleme und Beschwerden gegeben habe. Deshalb sei auch die Anlein- und Maulkorbpflicht erlassen worden.

Die Richterin gab zu bedenken, dass das Gericht der Zeugin durchaus glaube. Problematisch sei nur, dass sich diese sich nicht an die haargenaue Uhrzeit erinnern könne. Sie schränkte ein: "Ich möchte nicht verhehlen, es gibt Anhaltspunkte, worauf man den Vorwurf stützen kann."

Rechtsanwalt Hacker stellte den stattgegebenen Beweisantrag, der lautete: Ein Geschäftspartner des Hundehalters soll zum nächsten Prozesstag vernommen werden. Der soll an dem besagten Tag und der fraglichen Uhrzeit mit dem Tierhalter unterwegs gewesen sein. Diese Befragung soll im Herbst erfolgen.