Weilersbach stehen baureiche Zeiten bevor

2.8.2017, 15:46 Uhr
Weilersbach stehen baureiche Zeiten bevor

© Stefan Braun

Max Brust vom Bamberger Ingenieurbüro Weyrauther stellte den Bebauungsplan ausführlich vor. Die drei vorgesehenen Regenrückhaltebecken können als Ausgleichsflächen herangezogen werden. In Bezug auf die Abwasserproblematik wurden die jeweiligen Vor- und Nachteile des Trenn- und Mischsystems diskutiert.

Der Zweckverband bevorzugt das Trennsystem, das nun zunächst auch in die Planung für die Bürgerbeteiligung einfließen soll. Geprüft werden müsse von Brust noch, ob dann eventuell ein neuer Kanal notwendig wird. Sobald die Kosten hierfür feststehen, müsse abermals darüber gesprochen werden. Der Planungsvorentwurf mit den drei Rückhaltebecken wurde mit der Gegenstimme von Norbert Sebald (BRW) angenommen.

Eine grüne Straße

Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan soll bis Jahresende stehen. Als Termin für den Baubeginn fasst die Gemeinde das Jahresende 2018 ins Auge. Ein Teil der Grundstücke liege ganz oder teilweise im Festsetzungsplan des Bebauungsplanes "St. Anna Leite", für den daher ein Änderungsverfahren durchgeführt wird.

Die Sanierung der Weißenbacher Straße erfolgt auf einer Länge von 885 Metern. Gefördert werden kann nur der Abschnitt bis zur Einmündung des Reifenberger Weges. Ingenieur Max Brust stellte die Planungen der Sanierung ausführlich vor. Die Straßenbreite wird demnach 5,50 Meter betragen. Zudem sind Grünflächen von insgesamt 700 Quadratmetern vorgesehen. Kleinere Flächen am Rande entlang des Straßenverlaufes werden zur Auflockerung bepflanzt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 1,5 Millionen Euro. Für die Sanierung der Weißenbacher Straße wird die Straßenausbaubeitragsatzung der Gemeinde herangezogen. Diese regelt, zu welchem Anteil sich die Bürger bei der Sanierung der Straße beteiligen müssen.

Feuerwehr auch für Kinder

Um Kinder im Alter zwischen sechs und zwölf Jahren, die bisher in einem Feuerwehrverein angemeldet waren oder sind, in der kommunalen Unfallversicherung berücksichtigen zu können, wurde das Bayerische Feuerwehrgesetz abgeändert. Demnach ist es der Freiwilligen Feuerwehr möglich, für Kinder ab dem sechsten Lebensjahr Gruppen zu bilden. Die erforderliche Zustimmung haben die Räte einstimmig erteilt.

 

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