Debatte im Gemeinderat

Wie steht es um den Hochwasserschutz in Hetzles?

22.10.2021, 10:00 Uhr
Dies ist eine mögliche Gefahrenstelle bei Hochwasser, am Weidengarten. Die Gemeinde Hetzles möchte sich jetzt doch einem Schutzkonzept anschließen, hat aber noch einige Fragen an die Planer.  

© Karl Heinz Wirth Dies ist eine mögliche Gefahrenstelle bei Hochwasser, am Weidengarten. Die Gemeinde Hetzles möchte sich jetzt doch einem Schutzkonzept anschließen, hat aber noch einige Fragen an die Planer.  

Die Besonderheit besteht darin, dass die Honingser Kanäle im Verfügungsbereich des Kleineinleitervereins liegen, während die Gemeinde Träger der wasserrechtlichen Genehmigung ist – und grundsätzlich verantwortlich gegenüber der Aufsichtsbehörde und mit der Ausarbeitung der Beantragung einer neuen wasserrechtlichen Erlaubnis im September 2020 ein Planungsbüro damit beauftragt. Das Ergebnis hierzu wurde in der Gemeinderatssitzung vorgestellt.

Das Planungsbüro erläuterte dazu, dass zuerst das Kanalnetz hydraulisch berechnet und auf Dichtigkeit geprüft wurde. In der Berechnung wurde eine eventuelle Erweiterung um zehn Wohneinheiten berücksichtigt, erklärt das Planungsbüro. Erforderlich ist weiter eine Drosselung und Regenrückhaltung mit einem Volumen für 463 Kubikmeter, wofür ein bestehender Teich verwendet wird. Maximal dürfen 27 Liter Abwasser pro Sekunde abgeführt werden.

Für den darunterliegenden Ort in 2,7 km Entfernung besteht durch die Einleitung in den Brunnenbach keine Gefährdung, da für die Berechnung ein 2,5-jähriges Regenereignis zugrunde gelegt wurde. Grundsätzlich, so Bürgermeister Michael Bayer, sollte in einer Versammlung mit Bürgern und Kleineinleiterverein geklärt werden, ob der Verein oder die Gemeinde Träger der wasserrechtlichen Genehmigung sein soll. Diese Frage muss bis Weihnachten geklärt sein, wer das Wasserrecht beantragt.

Die Gemeinden Dormitz, Hetzles sowie Neunkirchen haben 2017 ein Integrales Hochwasserschutzkonzept erstellt, welches 2018 von der Gemeinde Hetzles abgelehnt wurde, da man bei der Ausarbeitung nicht involviert war und bei Hochwassern in Hetzles keine Einwohner betroffen sind. Bei einem 50-jährigen Hochwasser sind neben Straßen etwa ein halbes Dutzend Anwesen im Weidengarten von Hochwasser betroffen und bei einem 100-jährigen rund 30 Einwohner sowie Unternehmen im Süden der Gemeinde, berichtete Bayer.

Besonders kritische Bereiche sind dabei der Kreuzungsbereich Kohlenplatte, Zum Streitbaum, der Weidengarten und südliche Abzweig der Neunkirchner Straße. Im Rahmen des Konzepts für alle drei Gemeinden wurden drei Varianten zur Gefahrenabwehr vorgeschlagen – bei geschätzten Kosten von 13 Millionen Euro für alle drei Gemeinden. Eine Umsetzung würde sich über mehrere Jahre verteilen.

In Anbetracht der Tatsache, dass bei einem100-jährigen Hochwasser potenziell 30 Menschen zu Schaden kommen könnten, hält die Verwaltung Maßnahmen zum Hochwasserschutz für geboten. Diese müssen rein auf die Gemeinde Hetzles bezogen, nicht zwingend baulicher Natur sein. In der Diskussion ergab sich abschließend folgender einstimmiger Beschluss: Vor Befürwortung eines Hochwasserschutzkonzepts soll das ehemals zur Konzepterstellung beauftragte Ingenieurbüro weitere Details zum Hochwasserschutzkonzept in einer Ratssitzung näher erläutern.

Dabei wurden die Fragen gestellt: Welche Möglichkeiten bestehen, ein Rückhaltebecken harmonisch ins Landschaftsbild am Hetzleser Berg zu integrieren? Und kann ein Starkregenkonzept mit dem Hochwasserschutzkonzept verbunden werden sowie der Rahmendurchlass Kohlenplatte näher erklärt werden?



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