Wiederbelebung: Kläger aus Kreis Forchheim brach im Gericht zusammen

4.4.2019, 19:48 Uhr

Der Kläger hatte vor dem Verwaltungsgericht gegen den Widerruf seiner Waffenbesitzkarte Einspruch erhoben. Etwa eine halbe Stunde nach Verhandlungsauftakt war der Kläger bewusstlos zusammengesackt. Ein Mitarbeiter des Verwaltungsgerichtes, des Landratsamtes Forchheim und der Rechtsanwalt des Klägers leisteten engagiert erste Hilfe und führten Wiederbelebungsmaßnahmen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes und des Notarztes durch.

Zur Verhandlung: Äußerlich nicht aufgeregt, nicht nervös und eher gelassen, folgte der Kläger anfänglich den ebenfalls ruhigen Ausführungen von Richterin Angelika Schön. Der Vorwurf: Der Jäger, fast vier Jahrzehnte in seinem Hobby tätig, habe einst sein Fahrzeug mit Munition für seine Waffen beladen, jedoch verteilt an verschiedenen Orten im gesamten Auto. Der Schlüssel für seinen Gewehrtresor habe ebenfalls unverschlossen darin gelegen.

Patronen in verschiedenen Kalibergrößen

Noch vor der Fahrt zu seinem Schießstand habe ihn dann plötzlich eine Darmerkrankung befallen. Die Richterin: "Es kam zur "Montezumas Rache". Die Lebensgefährtin des Klägers sei am darauffolgenden Tag mit dem gesamten Inhalt des Wagens und den Patronen in verschiedenen Kalibergrößen in eine Verkehrskontrolle der Polizeiinspektion Bamberg-Land geraten und erwischt worden. Die Ermittlungen der Behörden und das jetzige Verfahren nahmen ihren Lauf.

Die Richterin: "Der Sachverhalt ist relativ einfach." Das Gericht habe nun die Aufgabe zu klären, ob der Angeklagte noch charakterlich in der Lage sei, die Waffenbesitzkarte und den Jagdschein zu führen. Ein Verstoß gegen das Waffengesetz ziehe gravierende rechtliche Folgen nach sich. Dies schreibe eine besonders sorgfältige Aufbewahrung der Waffen und der dazugehörigen Munition vor. Die Richterin weiter: "Ein einziger Verstoß reicht aus, um von einer Unzuverlässigkeit des Inhabers auszugehen."

Detailreich schilderte der Kläger, wie es zu den damaligen Umständen kam. Einst habe er seine Munition, die an einem anderen Ort als die Waffen gelagert waren, nach verschiedenen Gewehrgrößen im Auto gelagert, unter anderem im Handschuhfach. Mit dem Schlüssel habe er die Waffen, die in der Wohnung seiner Ex-Ehefrau in einem Tresor außerhalb des Landkreises deponiert waren, noch besorgen wollen.

In seiner Einlassung musste sich der Kläger bis dahin noch nicht zu seiner damaligen plötzlich auftretenden Darmerkrankung äußeren. Er betonte: "Ich wollte auf den Schießstand gehen um zu Schießen." Auf die Frage der Richterin, warum er die Munition im ganzen Auto verteilt hatte, erklärte der Kläger, seine Munition habe er je nach Gewehrgröße und nach Schussabgabe nach und nach aus dem Auto holen wollen. "Ich wäre in den Schießstand rein und hätte sie nach und nach heraus geholt."

Weitere Fragen des Gerichts konnte der Angeklagte nicht mehr beantworten, weil er plötzlich zusammensackte. Nach Auskünften des Pressesprechers des Verwaltungsgerichts hieß es am Tag nach der Verhandlung: Der Angeklagte sei im Klinikum und inzwischen außer Lebensgefahr.

Keine Kommentare