Wo mündet Hausens Umgehung ein?

19.2.2021, 05:58 Uhr
Wo mündet Hausens Umgehung ein?

© Foto: Anestis Aslanidis

Die Gemeinde Hausen überarbeitet nach mehr als einem Jahrzehnt ihren Flächennutzungsplan. Hausen hat in der ersten Fassung alle Geländepotenziale aufgenommen, in denen sich der Ort entwickeln könnte. Der Schwerpunkt der Überplanung ist ein verbesserter Grünordnungsplan. Wenn die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange eingegangen sind, wird sich zeigen, wo was realisierbar ist, erläuterte dazu Hausens Bürgermeister Bernd Ruppert (CSU) auf Nachfrage.

Die Aktualisierung des Hausener Flächennutzungsplans betrifft auch Planungen anderer Behörden, die die Hausener Gemarkung tangieren. Das ist vor allem der Plan des Kreises aus dem Jahr 2010, in dem eine Trasse für eine Nordumgehung Hausens der Kreisstraße FO 13 festgelegt wurde. Schon seit Jahrzehnten ist es im Gespräch, dass sie in groben Zügen dem sogenannten Alten Postweg von Heroldsbach Richtung Burk nördlich an Hausen vorbei folgen soll. Es handelt sich nach Ruppert um die Variante drei, die in dem Planfestellungsverfahren festgelegt wurde.

Noch nicht das letzte Wort gesprochen

Hierüber ist wohl noch nicht das letzte Wort gesprochen. "Es ist noch nicht klar, ob es so bleibt, auch aus der Sicht von Hausen nicht. Wir sind in der Erarbeitungsphase", betonte Ruppert.

Diese geplante Trasse mündet in den Kreisel der B 470. Dadurch entsteht ein Dreieck westlich der heutigen FO 13 und der B 470. Diese kleine Fläche hat Hausen vor, als Gewerbegebiet auszuweisen, als eine Ergänzung zu den bestehenden Flächen des Pilatus-Campus. "Dazu gibt es weder eine konkrete Planung noch gar eine Anfrage eines Interessenten. Wir agieren hier nur vorausschauend", betonte Ruppert.

Gemeinsame Grenze - verläuft im Zickzack

Da Hausen eine gemeinsame Grenze mit dem Stadtgebiet Forchheim hat, war diese Generalplanungsabsicht auch Thema im Forchheimer Planungs- und Umweltausschuss. Insbesondere reagierten die Gremiumsmitglieder auf die eingezeichnete Umgehungsstraße. Sie und auch die angedachte Gewerbefläche tangieren womöglich die Fläche "Sauweiher", die zu Forchheim gehört, aber südlich der B 470 liegt. Dieses Areal ist als Ausgleichsfläche biologisch aufgewertet worden.

In diesem Bereich westlich des Kreisels verlaufen die Gemarkungsgrenzen "zickzack", wie es Ruppert formuliert. Der Verlauf der B 470 stimmt nicht mit der kommunalen Grenze überein. Das mögliche Problem mit der Ausgleichsfläche und ihrem Bestand hätte Forchheim in seiner Stellungnahme vorbringen können. Eine solche gibt es aber nicht, weil Forchheim dazu mehr Zeit gebraucht hätte als im Planverfahren vorgesehen. Eine Fristverlängerung gewährte Hausen nicht, stand in den Sitzungsunterlagen. Aber dadurch hat Forchheim nichts verloren. Im Planänderungsverfahren ist eine zweite Auslegung vorgeschrieben. Spätestens dann kann Forchheim seine Sicht darlegen, so der Kritikpunkt aufgrund der Einwendungen anderer Stellen noch besteht.

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