Prozess am Landgericht

Wollte er seine Freundin erwürgen? Forchheimer erhält Bewährungsstrafe

21.10.2021, 09:00 Uhr
Der Fall wurde vor dem Landgericht Bamberg verhandelt.

© NN Der Fall wurde vor dem Landgericht Bamberg verhandelt.

An einem frühen Abend im Februar hört ein Nachbar mehrere Hilfe-Rufe aus der Wohnung im unteren Stockwerk. Sofort sieht der Mann nach dem Rechten. Als er vor der Haustüre steht, ist ein „Sei leise, oder ich bringe Dich um“ zu vernehmen. Dann kann er einen Blick hineinwerfen. Drinnen kniet eine junge Frau am Boden, ringt um Luft und kann nicht richtig sprechen. Hinter ihr steht ihr Lebensgefährte, nennen wir ihn Roy, der ein Seil um ihren Hals geschlungen hat. „Sie hatte Angst und wollte, dass ich sie beschütze“, so der Nachbar. Es ist der 24-jährigen Frau, die Clara heißen soll, im Ringen mit dem Angreifer offenbar gelungen, die Türe einen Spalt weit zu öffnen. Die Schwangere wollte hinaus ins Treppenhaus. Roy wollte das mit allen Mitteln verhindern.

Das Paar kennt sich seit Sommer 2020 aus der Nervenklinik Bamberg. Dort wurden beide wegen psychischer Erkrankungen behandelt. Er leidet seit der Kindheit an einer emotional instabilen Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typ, die mit Selbstverletzungen einhergeht. Zudem befindet er sich in einer schweren depressiven Episode und glaubt, sich als Mann im falschen Körper zu befinden. Nachdem ihn sein Vater bereits seit dem zweiten Lebensjahr immer wieder geschlagen und die Mutter ihn nicht beschützt hat, flüchtet sich Roy in die Krankheit und damit in die Kinder- und Jugendpsychiatrie, um der grundlosen Gewalt zu entkommen.

„Er wusste sich nicht mehr anders zu helfen“, so Psychiater Dr. Thomas Wenske aus Erlangen. Clara hat ebenso die Borderline-Krankheit, schwere Ess-Störungen und ein Tourette-Syndrom. „Beide wussten, dass solch eine Beziehung nicht gutgehen konnte“, so Rechtsanwalt Thomas Gärtner aus Bamberg. „Trotzdem ließ man sich aufeinander ein. So kam es, wie es kommen musste.“ Anfangs sehen Roy und Clara die Welt allerdings noch durch eine rosarote Brille. „Wir haben die Probleme weggelächelt.“

Wie das Verfahren vor der Jugendstrafkammer ergibt, hat es bereits kurz vor Weihnachten einen ähnlichen Vorfall gegeben. Es geht darum, dass Roy Clara gewürgt hat. Als sie ihm sagt, er sei für sie gestorben, sagt er: „Dann musst Du jetzt auch sterben.“ Über sich selbst erschrocken, lässt er allerdings los. Damals bringt Clara den Übergriff nicht nur Anzeige. „Es gab keine Zeugen. Ich brauchte keinen Arzt. Ich habe gehofft, dass es ein einmaliger Vorgang gewesen ist.“

Danach begibt er sich freiwillig nach St. Getreu, bleibt mit ihr aber über WhatsApp in Verbindung. Ihren Eltern schickt er einen Tag vor dem Heiligen Abend eine ganz besondere Weihnachtsbotschaft: „Sie sollen besser aufpassen, dass ihr kleines Snob-Häuschen nicht in Flammen aufgeht.“ Im Februar 2021, kurze Zeit vor dem zweiten Angriff, kommt er zurück zu ihr. „Es sollte nur eine Übergangslösung sein, bis ich anderswo ein Zimmer hätte.“ Er schläft auf dem Sofa. Dann erfährt er, dass sie während seiner Abwesenheit Sex mit ihrem Ex-Freund hatte. Der Streit beginnt. Als sie Hilfe herbeitelefonieren will, kommt es zum oben geschilderten Angriff mit dem Seil, das eigentlich für erregende Fesselspiele gedacht ist.

Offenbar hat Roy die Drohungen, sich selbst zu töten, nur als Druckmittel eingesetzt, um Clara an sich zu binden. Immerhin sind es ihre vier Wände, in denen sie gemeinsam leben. Ohne dieses Obdach stünde Roy auf der Straße. „Er hatte Panik davor, verlassen zu werden“, so Staatsanwalt Johannes Obenauf. „Ich nenne das emotionale Erpressung.“ Damit derlei nicht geschieht, hat Roy sogar einen Rucksack bereitliegen. In ihm befindet sich ein Strick mit einem Henkersknoten. Wenn es nicht nach seinem Willen geht, kündigt er an, sich aufzuhängen. Nur dass er nie auch nur einen Versuch unternimmt. Wie Jahre zuvor schon, als er glauben machen wollte, er werde aus dem Fenster springen oder sich vor einen Zug werfen. Auch da passierte nichts.

Am Ende wird Roy wegen gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung, sowie Nötigung zu eineinhalb Jahren Jugendstrafe zur Bewährung verurteilt. Auch weil er bislang mit dem Gesetz nicht in Konflikt geraten ist. Einen Tötungsvorsatz können die Berufsrichter und Schöffen nicht erkennen. Immerhin gibt es keine Strangulationsmerkmale, auch ist Clara nicht bewusstlos geworden. Für den Vorsitzenden Richter Manfred Schmidt sind freilich die Auflagen das Entscheidende: Zum einen muss sich Roy einer längeren Therapie in einem Psychiatrischen Krankenhaus unterziehen. Und dann darf er in den kommenden drei Jahren weder schriftlich, noch mündlich und schon gar nicht persönlich Kontakt zu Clara aufnehmen. Sonst wird er die 18 Monate in der JVA Ebrach absitzen müssen.