Im Zweifel für die Angeklagten

Zeugenaussagen zu gewaltvollem Streit in Gräfenberg überzeugten Richterin nicht

22.9.2021, 10:00 Uhr
Amtsgericht Forchheim 

© Foto: Katharina Metzner Amtsgericht Forchheim 

Vor etwa zwei Jahren kam es an einem Sommertag in Gräfenberg zu einer heftigen Auseinandersetzung. Als Geschädigter ging dabei vor allem Lukas P. (Name geändert) heraus, der von einer Gruppe junger Leute in seinem Auto angeschrien, verfolgt und getreten worden sei. Er denkt, die Gruppe könnte sich an seiner Musik gestört haben, konnte die heftige Reaktion jedoch nicht nachvollziehen.

Nach seinen Aussagen vor dem Forchheimer Amtsgericht sei die Gruppe erst auf sein Auto losgegangen und nach seiner missglückten Flucht auf ihn selbst. Besonders schmerzte ihn dabei der Schaden an seinem Auto, der bei dem Übergriff entstanden ist.

Dass sich die Ereignisse in dieser Form zugetragen haben, zweifelte Richterin Silke Schneider nicht an. Fraglich war nur, ob spezifische Taten den beiden Angeklagten Marta S. und Jonas T. (Namen geändert) nachgewiesen werden konnten. Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft umfasste eine ganze Reihe an Straftaten, die die beiden begangen haben sollen. Darunter Landfriedensbruch, Beleidigung, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Gefangenenbefreiung und gefährliche Körperverletzung.

Zeugen konnten sich nicht richtig erinnern

In der ersten Sitzung der Hauptverhandlung wurden einige Zeugen befragt, die in den Streit verwickelt waren oder die Situation auf der Straße mitbekommen hatten. Eindeutige Erinnerungen daran, wer was gesagt hat oder zu einem Tritt angesetzt hat, konnte keiner der Zeugen ausreichend schildern.

Im Verlauf der Zeugenbefragung wurde deutlich, dass es für einige der Anklagepunkte keinen Tatnachweis gibt. So konnte nicht belegt werden, dass sich der zivil gekleidete Polizist, der in den Streit einschritt, ausreichend als Polizeibeamter zu erkennen gab. Selbst eine außenstehende Zeugin glaubte nicht, dass es sich bei dem jungen Mann in Badehose und Cap um einen echten Polizisten handelte.

Somit konnten die Anklagepunkte gegen Jonas T. wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte nicht nachgewiesen werden und auch die Staatsanwaltschaft plädierte bei ihm für einen Freispruch.

Verteidigung plädiert auf Freispruch

Marta S. soll den Geschädigten getreten und sein Auto beschädigt haben, doch auch bei ihr ergab die Beweisaufnahme keinen eindeutigen Nachweis, dass sie es tatsächlich getan hat. Die meisten Zeugen erinnerten sich an eine Frau, die in den Streit verwickelt war, konnten ihr jedoch keine konkreten Handlungen zuschreiben. Auch hier plädierte neben der Verteidigung auch die Staatsanwaltschaft für Freispruch.

Ganz ohne Konsequenz wollte die Staatsanwaltschaft Marta S. jedoch nicht aus der Verhandlung entlassen und plädierte für eine Verurteilung wegen Landfriedensbruch sowie Beleidigung. Sie hätte aktiv in der Gruppe an Straftaten teilgenommen und wurde dabei von einer Zeugin erkannt. Er sah auch die Beleidigung “Nazischwein” als deutlich schwerwiegender an als die zuvor gefallene Bezeichnung “dummes Weib” ihr gegenüber. So plädierte er für eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von 1.350 Euro.

Die Verteidigerinnen Anna Busl und Antonella Giamattei forderten für die beiden Angeklagten den Freispruch. So machte Verteidigerin Giamattei deutlich, dass eine einzige Zeugin, die sich auch nicht ganz sicher war, nicht ausreiche, um den Tatbestand des Landfriedensbruchs festzustellen. Im Falle der Beleidigung sieht sie es als Recht ihrer Mandantin, sich in einem Wortgefecht zu wehren und sieht keine Abstufung in der Art der Beleidigungen.

Richterin Schneider war am Ende der Beweisaufnahme nicht davon überzeugt, dass die Angeklagte Marta S. die Taten begangen hat. Sie sprach beide von allen Anklagepunkten frei, da sie den Eindruck hatte, dass keiner der Zeugen wirklich etwas zuordnen konnte und ihr das für einen Tatnachweis nicht ausreiche. „Ich glaube, dass es sich so zugetragen hat und diese Art gegen das Auto und den Geschädigten vorzugehen finde ich nicht gut, aber ich bin nicht überzeugt davon, dass sie es waren - im Zweifel für die Angeklagten”, begründete Richterin Schneider den Freispruch.

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