Fall vor dem Arbeitsgericht

"Frauenhände": Franke fordert drei Monatsgehälter Schadenersatz wegen Diskriminierung

27.7.2021, 09:19 Uhr

© Erkan Dinar

Als Bundestagskandidat der Linken im Wahlkreis Ansbach/Weißenburg-Gunzenhausen will Erkan Dinar (40) über eine Schuldenbremse und Steuergerechtigkeit diskutieren, gleichzeitig führt seine Partei ein Ausschlussverfahren gegen ihn. Vor dem Arbeitsgericht Nürnberg streitet er über den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) gegen Diskriminierung - und dabei geht es um seine Hände.

Sind sie mächtig und massiv? Der gelernte Einzelhandelskaufmann hatte sich bei einer Firma, die in Altdorf (Kreis Nürnberger Land) unter anderem Automodelle herstellt, als "Bestücker für Digitaldruckmaschinen" beworben - und eine Absage erhalten. Die Arbeit mit den kleinen filigranen Teilen sei eher etwas "für flinke Frauenhände" hieß es in dem Schreiben und Dinar schäumte. Nun beruft er sich auf das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und fordert mindestens 8.000 Euro Entschädigung.

Firma: "Wir lehnen Männer nicht ab"

Eine Diskriminierung habe man nie beabsichtigt, versichert nun die Geschäftsleitung der Firma in der Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht über einen Rechtsanwalt. Zugegeben, die Formulierung "flinke Frauenhände" war "altbacken" und nicht besonders geschickt, doch man habe weder mitteilen wollen, dass Dinars Hände zu massiv sind, noch lehne man Männer als Mitarbeiter ab.


Parteiauschluss gegen Erkan Dinar läuft


Tatsächlich seien in jener Abteilung, für die neue Kollegen gesucht wurden, Frauen und Männer zum Mindestlohn von 9,60 Euro damit beschäftigt, winzige Einzelteile in kleine Autos, Züge, Straßenbahnen und Busse zu verbauen. Doch da der Bewerber Erkan Dinar keinerlei Erfahrung in diesem Bereich mitbrachte und bis 2016 ausschließlich im kaufmännischen Bereich tätig gewesen sei, habe man die Bewerbung von ihm zunächst nicht so recht ernst genommen. Doch als er sich nach der Absage erneut gemeldet habe, wollte man ihm eine Chance geben und lud zur Probearbeit.

Keine Chance zur Probearbeit

Dies klingt auf der Seite des Klägers ganz anders: Er sei erst nach der Beschwerde über den Rechtsschutz des DGB eingeladen worden, sich vorzustellen. Die Chance, sich per Probearbeit zu beweisen, habe er nie bekommen - denn zum vereinbarten Termin sprach die Firma von technischen Problemen, eine Probearbeit war nicht möglich.

Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, kurz AGG, trat im August 2006 in Kraft, danach beschäftigten sich die Arbeitsgerichte immer wieder mit möglichen Verstößen gegen das Gesetz. Es besagt, dass niemand im Arbeitsleben für Dinge benachteiligt werden darf, die mit seiner Arbeitsleistung nichts zu tun haben: Für seine Herkunft, sein Geschlecht, sein Alter zum Beispiel. Als es eingeführt wurde, war es hoch umstritten: Die Wirtschaftsverbände warnten vor Schadenersatzklagen nach dem Vorbild der USA, wo eine Diskriminierung auch mal sechs- oder siebenstellige Strafsummen nach sich zieht.

Vergleich: 4950 Euro sind denkbar

Tatsächlich haben sich in der deutschen Rechtsprechung moderate Summen durchgesetzt, meist werden rund drei Monatslöhne bezahlt. Die Geschäftsleitung der Altdorfer Firma erklärt sich in der Güteverhandlung sofort bereit, einen Vergleich zu schließen, jedoch denkt man dort an eine "Summe im dreistelligen Bereich". Das Geld soll am liebsten für einen guten Zweck gespendet werden.

Eine Spende, etwa an Flutopfer, schließt auch Dinar nicht aus. Derzeit stehen drei Monatsgehälter im Raum. Da Mindestlohn bezahlt wird, ist die Rede von 4.950 Euro. Noch haben sich die beiden Streitparteien nicht geeinigt.

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