"Freies Netz Süd": Gericht verhandelt über Verbot

13.10.2015, 14:20 Uhr
Vor knapp zwei Jahren wurden bei einer Razzia beim "Freien Netz Süd" mehrere Waffen und Propagandamaterial sichergestellt.

© Tobias Hase/dpa Vor knapp zwei Jahren wurden bei einer Razzia beim "Freien Netz Süd" mehrere Waffen und Propagandamaterial sichergestellt.

Das Verbot des rechtsextremen "Freien Netzes Süd" (FNS) steht seit Dienstag vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof auf dem Prüfstand. Im Sommer 2014 hatte das bayerische Innenministerium das FNS mit der Begründung verboten, es handele sich dabei um eine Ersatzorganisation der bereits 2003 verbotenen "Fränkischen Aktionsfront" (FAF). Dagegen haben nun 41 Mitglieder des Neonazi-Netzwerks Klage erhoben. Eine Entscheidung will der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in der kommenden Woche verkünden.

Das FNS sei kein Verein gewesen, sondern nur eine Internetseite und Netzplattform, sagte Klägeranwalt Stefan Böhmer. Das Innenministerium habe den "Mörtel" einer rechten Ideologie genommen, um das Bestehen eines Vereins zu konstruieren. Es sei selbstverständlich, dass rechte Aktivisten einander kennen würden. "Mit dieser Begründung könnte man ständig (…) politisch missliebige Personen oder Vereinigungen verbieten."

Bestehen eines Vereins

Es habe eine personelle Deckungsgleichheit zwischen FNS und FAF gegeben, bekräftigten die Vertreter des Ministeriums am Dienstag vor Gericht in München. Im "Freien Netz Süd" seien verschiedene Führungsebenen erkennbar gewesen. Politische Aktivitäten seien nicht von Privatpersonen, sondern vom FNS angemeldet worden. All dies spreche für das Bestehen eines Vereins.

Mit dem Verbot des FNS wurde damals auch der Betrieb der Webseite untersagt. Zudem wurde das Vereinsvermögen beschlagnahmt, darunter ein Haus in Oberprex (Oberfranken), das der Vereinigung als Zentrale diente. Die Beschlagnahmung war damals als Überraschungscoup der Behörden gewertet worden.

Innenminister Joachim Herrmann hatte im vergangenen Jahr gesagt, ein Verbot des FNS müsse 150-prozentig wasserdicht sein, um möglichen gerichtlichen Überprüfungen standzuhalten. "Da ging in dem Fall Gründlichkeit vor Tempo."

Der Vorsitzende Richter kündigte eine Entscheidung für die kommende Woche an. Diese wird schriftlich zugestellt. (Aktenzeichen: 4A 14.1787)