Bordell in der Südstadt empört die Anwohner

11.3.2011, 09:00 Uhr
Bordell in der Südstadt empört die Anwohner

© Johnston

So hatte sich das Gert Däumler (Name geändert) nicht vorgestellt. Es ist nicht lange her, da bezog er eine Eigentumswohnung in der Flößaustraße. Jetzt musste er erfahren, dass in unmittelbarer Nachbarschaft ein Bordell eröffnet hat. Däumler und einige andere Anwohner sind „tief erschrocken“. Sie fürchten nun „Halbweltgestalten, Drogen, Lärm, im schlimmsten Fall organisierte Kriminalität“ in ihrem Wohnumfeld.

Und die Stadt Fürth schaue tatenlos zu. Dabei seien Millionen Euro in die Südstadt geflossen, um sie zu einem lebenswerten Ort zu machen. Däumler verweist auf den nahen Südstadtpark und die Lofts, die im früheren Carrera-Gebäude entstanden. „Zig Krippen, Kitas und Schulen liegen in der Umgebung und machen die Südstadt gerade für junge Familien attraktiv“, so der Anwohner. „Sollen die Kinder auf ihrem Schulweg immer am Puff vorbei?“ Er fordert die Stadt auf, den Betrieb dichtzumachen.

Doch das ist gar nicht so einfach. In bayerischen Städten mit mehr als 30.000 Einwohnern ist Prostitution nur auf Straßen, öffentlichen Plätzen und in den Sperrbezirken verboten. In Fürth ist der Sperrbezirk der Stadtrand. Erlaubt ist das Geschäft mit dem käuflichen Sex hingegen im Stadtkern, und zwar in einem Dreieck zwischen Pegnitz und Rednitz, dessen Grundlinie die Flößaustraße bildet.

Neun bordellartige Etablissements, 15 Terminwohnungen

Nach Angaben der Kripo Fürth gibt es hier aktuell neun „bordellartige Etablissements“ und 15 Terminwohnungen, kleine Appartements, in denen einzelne Dirnen arbeiten. Verglichen mit der Nachbarstadt Nürnberg sei das Gewerbe überschaubar. Um einen Einblick in die Szene zu haben, sucht die Kripo den Kontakt zu den Betrieben. „Wir wollen wissen, wer hier arbeitet“, sagt der Beamte Regor Knauer. Das neue Bordell in der Flößaustraße ist ihm daher bekannt. Es sei ebenso unauffällig wie alle anderen in Fürth. Schreiende Reklame, rotes Licht und halbnackte Frauen an den Fenstern gibt es nicht. Im Gegenteil: Der Altbau wirkt völlig unauffällig.

Auch beim Ordnungsamt winkt man ab. „Es ist nicht im Sperrbezirk, da können wir nichts machen“, heißt es. Allerdings gebe es unter Umständen baurechtliche Möglichkeiten, gegen ein Bordell vorzugehen. Und tatsächlich: Wegen der Beschwerden ist man im Bauamt hellhörig geworden. Da es keinen Bebauungsplan für das Gebiet gebe, der regelt, ob es sich um ein reines Wohn- oder ein Gewerbegebiet handelt, habe man sich das Areal angesehen. „Es sieht so aus, als sei das Bordell hier nicht zulässig“, sagt Manfred Schmidt von der Bauaufsicht. Der Grund: „Es handelt sich um ein von Wohnen geprägtes Gebiet.“

Das will die Betreiberin des Bordells, Evelyn Mitropolous, nicht wahrhaben. Sie hat erst im Dezember eröffnet und verweist darauf, dass es in der Flößaustraße bereits ein alteingesessenes Bordell gibt. „Soll das dann auch zumachen?“, fragt sie. Zudem sei sie vor der Eröffnung bei der „Sitte“ vorstellig geworden, um eventuelle Bedenken abzuklären.

"Die Kunden sind keine Unterweltgestalten"

Die Befürchtungen der Anwohner seien überzogen. „Wir sind ein echtes Exklusivgeschäft ohne Barbetrieb und Alkohol.“ Die Kunden seien keine betrunkenen Randalierer oder Unterweltgestalten, sondern überwiegend Ehemänner, die Wert auf Diskretion legen. Das Bordell befinde sich in der ersten Etage. In den Wohnungen darüber leben die Prostituierten, die einen festen Wohnsitz vorweisen müssen. Im Erdgeschoss soll noch eine „ganz normale“ Videothek einziehen.

Auch der Besitzer des Hauses, der ebenfalls in der Nachbarschaft wohnt, bricht eine Lanze für die Frauen. Er hat das Gebäude ein Jahr lang saniert und hätte das Bordell niemals hineingelassen, „wenn ich nicht überzeugt davon wäre, dass das hier ruhig und störungsfrei abläuft“.

Evelyn Mitropolous zeigt sich aufgeschlossen. Den Anwohnern bietet sie „gerne einen Tag der offenen Tür an“, um ihnen die Räumlichkeiten zu zeigen. Klein beigeben will sie nicht. „Hier steckt viel Geld drin“, sagt sie. Notfalls gehe sie auch vor Gericht.

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