Polizei informiert

61-Jähriger spricht Kinder in Oberasbach an - und will sie unter Vorwand nach Hause locken

ama

Online-Redaktion

13.7.2022, 16:51 Uhr

Am Sonntag habe der Mann zunächst in der Saalfelder Straße ein Mädchen angesprochen, das gerade mit einem Hund spazieren war, teilt das Polizeipräsidium Mittelfranken mit. Er habe sie gefragt, auf welche Schule sie gehe und ihr danach angeboten, ihr bei sich zu Hause etwas zu zeigen. "Das Mädchen reagierte vorbildlich", wie die Polizei betont, begab sich zu einer Frau, die sich in der Nähe aufhielt und informierte ihre Eltern. Eine von der Polizei eingeleitete Fahndung nach dem Mann verlief zu diesem Zeitpunkt noch erfolglos.

Nur einen Tag später hat er dann nach Polizeiangaben einen Jungen in der Hainbergstraße angesprochen und ihm Süßigkeiten angeboten. Im Zuge der Ermittlungen führte die Spur der Beamten dann wenig später zu einem 61-jährigen Mann aus Oberasbach. In einem Gespräch mit der Polizei räumte er das Ansprechen der Kinder ein, gleichzeitig stellt dies aber keine Straftat dar, erklärt die Polizei und führt aus, dass sie aus diesem Grund eine "Gefährderansprache" durchgeführt hätte. "Eine Gefährderansprache wird immer dann durchgeführt, wenn eine Ansprache nötig erscheint, jedoch keine Straftat vorliegt, die einen Beschuldigtenstatus und somit eine förmliche Vernehmung rechtfertigen würde", erläutert das Polizeipräsidium Mittelfranken das Vorgehen. Zu einem körperlich übergriffigen Verhalten sei es zu keiner Zeit gekommen.

Dem 61-Jährigen wurde demnach "deutlich vermittelt, dass ein solches Verhalten in Zukunft zu unterlassen ist". Ferner wurden ihm die Konsequenzen genannt, die ein weiteres Zugehen auf Kinder haben würde. Die Polizei nehme jeden einzelnen solcher gemeldeten Fälle und insbesondere die Besorgnis der Betroffenen ernst, heißt es in einer Pressemitteilung. Gleichzeitig warnen die Beamten aber davor, eigene Ermittlungen anzustellen oder selbst Fahndungsplakate anzufertigen.

Die Polizei gibt indes Verhaltenshinweise: So sollten sich Eltern regelmäßig Zeit nehmen, mit ihren Kindern über Erlebnisse und Sorgen zu sprechen und ihnen vermitteln, wie sie sich in bedrohlichen Situationen verhalten sollen. Wichtig: Man solle dem Kind dabei keine Panik machen. Sollte ein Kind von einem solchen Vorfall berichten, rät die Polizei, dem Kind aufmerksam zuzuhören und sofort den Notruf 110 zu wählen. Von eigenen Fahndungsmaßnahmen in Sozialen Netzwerken oder Chatgruppen sollten Eltern Abstand nehmen.


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