Wasserschutzpolizei ist im Einsatz
Amt warnt: Baden im Kanal kann lebensgefährlich sein
16.6.2022, 05:55 UhrHundert Meter ober- und unterhalb von Brücken, im Bereich von Wehren und Hafenanlagen und im Schleusenbereich ist das Baden absolut tabu – so schreibt es die Binnenschifffahrtsstraßenordnung (BinSchStrO) vor. Ob außerhalb dieser Bereiche im Kanal ausnahmsweise abgetaucht werden darf, müsse "im Zweifel bei den kommunalen Ordnungsbehörden selbst erfragt werden". Für das Fürther Stadtgebiet ist diese Frage mit einem generellen Nein zu beantworten.
Schiffe sind träge
Wer dagegen verstößt, könne sich in Lebensgefahr bringen, heißt es – etwa, wenn Schiffe nahen. Sie werden vom Heck aus gesteuert, das heißt: Der Kapitän hat eine Schiffslänge von rund hundert Metern vor sich.
Und: Bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit von bis zu 20 Stundenkilometern ist ein Schiff erst nach bis zu 500 Metern zum Stehen zu bringen. Wer es dennoch nicht lassen kann, im Kanal abzutauchen, muss mit Sanktionen rechnen: Die Wasserschutzpolizei ist im Einsatz und verhängt Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren. Zu rechnen ist mit Platzverweisen, Verwarnungen und Bußgeldern.
Weitere Informationen dazu gibt es im Internet unter der Adresse www.elwis.de
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