Anwohner am Zug

4.12.2019, 06:00 Uhr

Klar, für das Räumen von Schnee und das Beseitigen von Eis auf den Straßen ist ausschließlich die Kommune zuständig – und hoffentlich auch stets gut gerüstet (siehe dazu den nebenstehenden Bericht). Für die Sicherheit auf den Gehwegen indes zeichnen bei winterlichen Verhältnissen die Anlieger verantwortlich. Sie sind dazu verpflichtet, aktiv zu werden – andernfalls können sie im Schadenfall haftbar gemacht werden. All das regelt die kommunale Reinhaltungsverordnung. Sie kann unter www.fuerth.de eingesehen werden.

 

Demnach sind öffentliche Gehwege auf der ganzen Länge eines angrenzenden Grundstücks und auf mindestens einem Meter, in Fußgängerzonen drei Metern Breite freizumachen. Auch dort, wo es keine Gehwege gibt, sind Anwohner nicht aus dem Schneider: In diesen Fällen muss eine Gehbahn am Fahrbahnrand geschaffen werden.

 

Allerdings gilt die Räumpflicht nicht rund um die Uhr, sondern an Werktagen nur in der Zeit zwischen 7 und 19 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 19 Uhr. Und das übrigens auch in den sogenannten Zwangsreinigungsgebieten – also jenen Bereichen Fürths, in denen die Stadt regelmäßig Straßen und Wege säubert.

 

Im Fall von Schnee-, Reif- und Eisglätte müssen abstumpfende Mittel gestreut werden. Aber Vorsicht, wichtig für alle, die schon wieder eimerweise Salz aus dem Baumarkt nach Hause schleppen: Dabei ist aus Umweltschutzgründen nur Sand oder Splitt erlaubt. Das schädliche Streusalz darf nur in Ausnahmefällen – etwa bei Eisregen – an steilen Treppen oder starken Steigungen verwendet werden. Und selbst dann, so die Stadt, ist der Einsatz "auf das aus Gründen der Verkehrssicherheit notwendige Maß zu beschränken".

 

Geeignetes Material stellt die Stadt in den eigens dafür aufgestellten Streugutbehältern an diversen Stellen Fürths zur Verfügung. Hier dürfen sich Hausbesitzer und Mieter bedienen, nicht aber Unternehmen, die den Winterdienst gewerblich durchführen. Eine Liste ist unter www.fuerth.de zu finden.

 

Für Rückfragen steht das Tiefbauamt unter der Rufnummer 9 74 32 19 montags bis freitags von 8 bis 11 Uhr zur Verfügung. Auskünfte zur Räumung der Straßen gibt es unter der Rufnummer 9 74 27 70. Leere Streukästen können unter der Nummer 9 74 27 54 oder -27 55 gemeldet werden.

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