Bürgerfragestunde: Oberasbacher sollen Antworten bekommen

17.4.2021, 12:00 Uhr
Bürgerfragestunde: Oberasbacher sollen Antworten bekommen

© Stadt Oberasbach

Der Stadtrat hat nämlich das Thema "Bürgerfragestunde" neu geregelt. Notwendig wurde das, weil sie nicht mehr Teil der Stadtratssitzung sein darf. Beginn ist nun immer jeweils 15 Minuten bevor das Gremium zusammentritt. Außerdem ist es jetzt möglich, das Begehren bis zu drei Werktage vor der Fragestunde bei der Bürgermeisterin oder der Geschäftsleitung anzumelden.


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So könnten die Bürger damit rechnen, eine Auskunft zu bekommen, die "rechtssicher" ist, wie es heißt. Und: Vermieden werden soll damit eine "latente Bürgerunzufriedenheit, wenn spontane Fragen nur unzureichend beantwortet werden können".

Spontan funktioniert auch noch

Nach wie vor können die Oberasbacher sich aber auch unmittelbar vorher zur Bürgerfragestunde anmelden. Als "niedrigschwelliges Angebot", so Thomas Diebenbusch, Leiter der Projektgruppe Kommunikation, Transparenz und Bürgerbeteiligung, soll die Möglichkeit schließlich erhalten bleiben. Allerdings mit dem bekannten "Risiko" keiner oder einer unvollständigen Antwort. Schließlich könne die Bürgermeisterin nicht zu jedem Thema "alles im Kopf haben", sagt Diebenbusch.

Maximal vier Personen sind pro Fragestunde vorgesehen, höchstens drei Minuten beträgt der Zeitrahmen, in dem sie jeweils ihr Anliegen vorbringen dürfen.

Stadträte dürfen nicht reden

Für die Stadträte besteht kein generelles Rederecht, denn die Einbindung des Gremiums würde "an dieser Stelle den Zeitrahmen sprengen". Im Moment geht aber ohnehin gar nichts: Als freiwilliges Angebot findet die Bürgerfragestunde während der Corona-Pandemie nicht statt.

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