Cadolzburg rudert bei Abwassergebühren zurück

7.8.2019, 21:00 Uhr

In Cadolzburg soll es ab dem Jahr 2021 eine Abwassergebühr für alle geben. So lautet der einstimmige Beschluss des Marktgemeinderats. Aktuell gelten für den Kernort und eine Vielzahl an Außenorten unterschiedliche Sätze an Beiträgen und Gebühren für den Kubikmeter Wasser. Und das sorgte für Ärger.

Erst im Jahr 2017 hatte der Gemeinderat die Berechnung der Kosten für den Verbrauch von Wasser auf eine neue Grundlage gestellt. Seitdem kocht das Thema im Ort permanent hoch. Beschwerden landeten bei Bürgermeister Bernd Obst und den Gemeindewerken, die die Gebühren erheben. Nicht wenige Einheimische drohten, den Klageweg einschlagen zu wollen.

Hauptgrund des Aufruhrs: Mit der neuen Berechnung gelten für den Kernort und einige Ortsteile deutlich unterschiedliche Gebühren für Abwasser. In Deberndorf, Roßendorf, Gonnersdorf, Steinbach, Zautendorf, Rütteldorf, Ballersdorf und Vogtsreichenbach zahlen die Bürgerinnen und Bürger derzeit pro Kubikmeter verbrauchtem Trinkwasser 5,24 Euro. Im größeren Teil Cadolzburgs sind es lediglich 2,72 Euro.

Die Gemeinde bezeichnete den Satz in den Außenorten jetzt in einer Pressemitteilung offen als "hohe Schmutzwassergebühr". Die Mitglieder des Gemeinderats beteuerten in ihrer jüngsten Sitzung, sie seien von Anfang an mit den unterschiedlichen Gebührensätzen nicht glücklich gewesen.

Vor zwei Jahren hätten sie sich jedoch gezwungen gesehen, die Gebührensatzung zu ändern: Wegen einer neuen Rechtslage habe der Markt die so genannte gesplittete Abwassergebühr einführen müssen: eine Trennung von Schmutzwasser und Niederschlagswasser.

Ziel war schon damals ein einheitlicher Satz für ganz Cadolzburg, sagte jetzt Johannes Strobl (SPD). Nach aufwändigen Berechnungen der Gemeindewerke musste aber getrennt werden – und dabei kamen die Außenorte schlecht weg, denn: "Betrieb und Unterhaltung der technischen Systeme sind teurer als im Kernort", teilt die Gemeinde jetzt mit. Außerdem verteilen sich diese Kosten auf weniger zahlende Personen, was den Anteil höher ausfallen lasse.

Seit einigen Monaten suchen Rathaus und Gemeindewerke schon nach einer Lösung gegen die ungleiche Belastung. Mit der Hilfe von Rödl & Partner scheint sie jetzt gefunden. Nachdem die Rechtsberater im Juni in nicht-öffentlicher Sitzung ihr Ergebnis vorgestellt hatten, trugen sie nun die komplizierten rechtlichen Überlegungen in öffentlicher Sitzung vor.

In juristischer Kleinarbeit zeigte Rechtsanwalt Peter Lindt dabei den gangbaren Weg für die Reform von Cadolzburgs Abwassergebührensat-zung auf: Als neue Berechnungs-grundlage soll in den Außenorten die zulässige Geschosszahl eines Grundstücks herangezogen werden, nicht mehr die tatsächliche.

Höhere Kosten für den Kernort

So lief das schon im Kernort, nicht aber in den genannten Außenorten. Dort gibt es häufig sehr große Grundstücke mit eher niedrigerer Bebauung, wie sie in landwirtschaftlichen Gebieten üblich sind.

Lindt versicherte aber, dass einige Maßnahmen die Belastung für Besit-zerinnen und Besitzer solcher Grund-stücke dämpfen würden, zumal die betroffenen Beiträge (Einmalzahlun-gen) nur anfallen, wenn auf dem Grundstück neu gebaut oder angebaut werde.

Wichtig aber ist: Ab 2021 soll es für alle Grundstücke eine einheitliche Abwassergebühr geben. Es ist zu erwarten, dass diese leicht über der aktuellen Gebühr des Kernorts liegt. Der genaue Wert steht jedoch noch nicht fest: Ein Jahr lang dauert es nach Angaben von Rödl & Partner, die Berechnungen abzuschließen.

Immerhin müsse dabei nicht mehr der Baubestand jedes einzelnen Grundstücks erfasst werden. Für die Ermittlung der zulässigen Geschossfläche reiche es, die entsprechende zugelassene Zahl eines Wohngebiets auf die jeweiligen Grundstücke anzuwenden.

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