Cadolzburger Senioren triumphieren über AOK

4.3.2019, 16:00 Uhr
Cadolzburger Senioren triumphieren über AOK

© Foto: Sebastian Kahnert/dpa

Wie berichtet, hatte die AOK den zehn bei ihnen Versicherten, die in den Wohngemeinschaften (WG) leben, seit dem letzten Quartal 2018 die Behandlungspflege nicht mehr erstattet. Die Konsequenz: Der Diakonieverein, vielmehr dessen Diakoniestation, musste diesen Bewohnern Leistungen wie Medikamentengabe oder Blutzuckermessungen und Kompressionsstrümpfe an- und ablegen privat in Rechnung stellen. Um "wesentliche Nachteile" von der Versicherten abzuwenden, erließ das Sozialgericht Nürnberg jetzt die einstweilige Anordnung.

In der Hauptsache ist damit noch nicht entschieden, allerdings dürfte sich an der ausführlichen Begründung eine Tendenz ablesen lassen, wie das Gericht den Fall einschätzt. Insoweit zeigt sich Diakonievereins-Geschäftsführerin Birgit Bayer-Tersch erleichtert. Auch Rafael Guja, Sozialjurist der Geschäftsstelle des Diakonischen Werkes Bayern, begrüßt die Entscheidung, "weil sie unserem Verständnis entspricht, dass eine pauschale Ablehnung dieser Behandlungspflege nicht nachvollziehbar ist".

Das Urteil in dem Bayreuther Fall, mit dem die AOK ihre ablehnenden Bescheide begründete, lasse sich nicht auf Senioren-Wohngemeinschaften übertragen. Da der tatsächliche Sachverhalt überhaupt nicht geprüft werde, rät Guja allen Betroffenen, Widerspruch einzulegen und zu klagen. "Wir versuchen das jetzt auf verbandspolitischer Ebene anzusiedeln, da diese Fälle bayernweit häufiger vorkommen."

Auf FN-Nachfrage teilt die Pressestelle der AOK Bayern mit, dass sie gegen den einstweiligen Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg Beschwerde einlegen wird. Sie sieht ihr Vorgehen mittlerweile nicht mehr nur in einem Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom Mai vergangenen Jahres bestätigt. Vielmehr habe dieses Sozialgericht inzwischen in einem weiteren Fall entsprechend entschieden.

Auch einfachste Tätigkeiten

Weil die Pflegeversicherung in ambulant betreuten Wohngemeinschaften Präsenzkräfte bezuschusse, geht die AOK davon aus, "dass diese auch einfachste Tätigkeiten der medizinischen Behandlungspflege — wie etwa die Medikamentengabe – zu übernehmen haben". Auch bei einer Betreuung Zuhause würden Angehörige diese Aufgabe übernehmen.

Allerdings vertritt Bayer-Tersch — und das taucht so auch in der Begründung für den einstweiligen Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg auf — die Meinung, dass ambulant betreute Wohngemeinschaften nicht mit der Einrichtung vergleichbar seien, über die das Sozialgericht Bayreuth entschied: Dort ging es um eine Einrichtung, deren Träger die Gesamtverantwortung für die tägliche Lebensführung der Hilfsbedürftigen übernommen hat.

"Mithin ein ganz anderer Typ Leistungsort", dessen Leistungsniveau Wohngemeinschaften gar nicht erreichten und auch gar nicht erreichen dürften, wie es in der Begründung des Beschlusses heißt. Träger der WG ist das Mieter-Gremium selbst.

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