Corona-Ampel springt auf Gelb: Neue Regeln in Stadt und Landkreis Fürth

22.10.2020, 14:20 Uhr
Ab morgen gilt in der Fürther Fußgängerzone Maskenpflicht.

© Hans-Joachim Winckler, NN Ab morgen gilt in der Fürther Fußgängerzone Maskenpflicht.

Auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen gilt die Maskenpflicht. In Fürth müssen die Menschen den Mund-Nase-Schutz nun am Bahnhofplatz, in der Brandenburger Straße, in der Adenaueranlage, in der Max-Grundig-Anlage, auf der Fürther Freiheit, auf den Grillplätzen der Stadt, in der Gustavstraße, in der Ludwig-Erhard-Straße, am Kohlenmarkt, am Grünen Markt und am Obstmarkt, an der Uferpromenade sowie in Teilen von Friedrichstraße, Gustav-Schickedanz-Straße, Hallstraße, Königstraße, Maxstraße, Rudolf-Breitscheid-Straße und Schwabacher Straße tragen.

Im Landkreis sind nur die Zirndorfer betroffen: Dort gilt die Maskenpflicht in der Nürnberger Straße ab dem Marktplatz bis zur Wallensteinstraße und im Bereich des Zim-Einkaufszentrums.

Maske bei vielen Veranstaltungen

Besucher von sportlichen Veranstaltungen, Tagungen, Kongressen, Messen, Theatern, Konzerthäusern, Kinos sowie allen anderen Bühnen und kulturellen Einrichtungen müssen durchgehend eine Mund-Nase-Bedeckung tragen.

Eine Maske braucht es auch dort, wo man sich in allen öffentlichen Gebäuden und Arbeitsstätten begegnet – zum Beispiel in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen, außer beim Essen und Trinken, und Eingängen – und immer dann, wenn am Arbeitsplatz, der Mindestabstand von eineinhalb Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann.

Kinder und Jugendliche, die weiterführende Schulen ab der fünften Jahrgangsstufe und Hochschulen besuchen, müssen nun auch an ihrem Platz einen Gesichtsschutz aufziehen – also auch während des Unterrichts.

Auch die Regeln für Treffen ändern sich: So dürfen sich sowohl öffentlich als auch privat nur noch die Angehörigen zweier Hausstände oder höchstens zehn Personen verabreden. Dasselbe gilt für Zusammenkünfte in Restaurants oder Cafés.

Maximal zehn Personen oder zwei Hausstände

Zu privaten Feiern wie Hochzeit oder Geburtstag dürfen – unabhängig vom Ort der Veranstaltung – ebenfalls höchstens noch Angehörige von zwei Haushalten oder maximal zehn Menschen zusammenkommen.

Gültig ist ab morgen, 0 Uhr, außerdem eine Sperrstunde in der Gastronomie von 23 bis 6 Uhr. Auch Tankstellen dürfen in dieser Zeit keinen Alkohol mehr verkaufen.

Die Maßnahmen gelten mindestens sieben Tage. Erst wenn der Wert sechs Tage in Folge unter 35 Neuinfektionen in sieben Tagen pro 100.000 Einwohner fällt, springt die Corona-Ampel wieder auf Grün.
Fürths Oberbürgermeister Thomas Jung mahnte angesichts dieser Entwicklung: „So erfreulich gut die Lage bei uns im Stadtgebiet nun längere Zeit auch im Vergleich zu den Nachbarstädten war, darf aber niemand überrascht sein, dass die Zahlen jetzt auch bei uns steigen. Fürth ist keine Insel.“

Weitere Steigerung erwartet

Er erwarte auch in der Kleeblattstadt eine weitere Steigerung der Zahlen – „und die Ampelschaltung in Kürze auf Rot“. Jung appellierte an die Bürger, die Vorschriften, den Mindestabstand und das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes zu beachten.

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