Die Pflicht ruft: Kein Aufschub für konstituierende Sitzungen

3.5.2020, 16:00 Uhr
Mehr Platz: So wie hier zuletzt in einer Steiner Sporthalle müssen Sitzungen kommunaler Gremien in Corona-Zeiten an Orten mit viel Abstandsmöglichkeiten abgehalten werden.

© Foto: Hans-Joachim Winckler Mehr Platz: So wie hier zuletzt in einer Steiner Sporthalle müssen Sitzungen kommunaler Gremien in Corona-Zeiten an Orten mit viel Abstandsmöglichkeiten abgehalten werden.

Der Grund: Die Handlungsfähigkeit der kommunalen Ebenen muss, speziell in diesen Zeiten, aufrechterhalten werden. Während Stadt- und Gemeinderäte spätestens bis zum 14. Mai zu ihrer ersten Sitzung zusammenkommen müssen, hätte der Kreistag noch zwei Wochen länger Zeit. Im Idealfall sollten die neu gewählten Gremien komplett anwesend sein. Wer von den Politikerinnen und Politikern nicht teilnehmen kann, wird in der nächsten öffentlichen Sitzung vereidigt.

Weil wegen der Corona-Pandemie natürlich auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Meter geachtet werden muss, verweist das Innenministerium darauf, entsprechend größere Räumlichkeiten zu nutzen. Dem kommen die Stadt Fürth, der Landkreis und seine Kommunen nach.

So findet etwa die konstituierende Sitzung des Fürther Stadtrates am 7. Mai im großen Saal der Stadthalle (15 Uhr) statt. In Zirndorf weicht man vom Rathaus-Sitzungssaal in den großen Saal der Paul-Metz-Halle aus – und dies zum letztmöglichen Termin am 14. Mai (17.30 Uhr). Früher dran sind Oberasbach am 4. Mai (19 Uhr) in der Sporthalle der DJK und Stein am 5. Mai (18 Uhr) in der Schulturnhalle am Neuwerker Weg. Gleiches gilt für den neuen Kreistag, der erstmals am 4. Mai (14 Uhr) in der Turnhalle der Realschule Zirndorf zusammentritt.

Wichtig: Die Tagesordnung soll dabei nicht überfrachtet werden. Aufgenommen und entschieden werden sollen nur Themen "die für die Handlungsfähigkeit während der Pandemielage notwendig sind", heißt es. Dazu zählt das Innenministerium insbesondere die Wahl der zweiten und etwaiger weiterer Bürgermeister sowie der Stellvertreter des Landrats. Über die Bildung und Besetzung der Ausschüsse gilt es zu befinden und in welcher Form die kommunalen Gremien während der Corona-Krise arbeiten sollen.

Außerdem, auch darauf wird in dem Schreiben noch einmal nachdrücklich verwiesen, gilt wie bisher, dass die Sitzungen der kommunalen Gremien "bis auf weiteres auf ein Mindestmaß zu beschränken" sind.

Nicht mehr zum Zuge kommen dürfen ab Mai die bisherigen in den vergangenen Wochen als Vertretung der Stadt- und Gemeinderäte gebildeten, personell reduzierten Ferienausschüsse. Sie dienten – befristet auf maximal sechs Wochen – nur dazu, den Zeitraum bis zum Ende der alten Wahlperiode am 30. April zu überbrücken. Entweder wird jetzt, solange die Pandemie noch andauert, ein Sonderausschuss gebildet, oder die Entscheidungsbefugnis der Stadt- bzw. Gemeinderäte auf mehrere Ausschüsse übertragen.

Alle Sitzungen sind weiter öffentlich, Bürger dürfen sie also – so wie bisher auch – besuchen. Dabei sind ebenfalls die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts – Stichwort Mindestabstand – zu beachten. Deshalb kann eventuell die Anzahl der Zuhörerplätze reduziert werden.

Willigen die Politiker und die Besucher ein, wären sogar Übertragungen der Sitzungen im Internet per Livestream möglich: Gemeinde, Landkreis- oder Bezirksordnung würden dies, laut Ministerium, grundsätzlich nicht untersagen.

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