Extra-Wahlgang in Langenzenn?

8.5.2014, 16:00 Uhr
Extra-Wahlgang in Langenzenn?

© Armin Leberzammer

„Bitte unterstützen Sie möglichst viele Langenzenner Kandidatinnen und Kandidaten mit 3 Stimmen“ – diesen Appell hat Langenzenns Bürgermeister Jürgen Habel auf Seite 1 der Amtlichen Mitteilungen der Stadt Langenzenn einen Monat vor der Kommunalwahl im März veröffentlicht. In dem vom ihm unterzeichneten Aufruf heißt es weiterhin: Für den Zuschlag für die Realschule Langenzenn in der vorangegangenen Wahlperiode seien „die Stimmen unserer Kreistagsmitglieder“ mitentscheidend gewesen. Danach folgt eine namentliche Aufzählung der örtlichen Kreisräte, darunter natürlich auch: Jürgen Habel (CSU).

Der kritische Langenzenner, der nicht namentlich genannt werden möchte, sieht darin einen Verstoß gegen die Neutralitätspflicht, die ein amtliches Mitteilungsblatt habe. Und er ergänzt: „Wenn das keine Wahlbeeinflussung ist, was dann?“

In gekürzter Form erschien diese Wahlempfehlung eine Woche vor dem Urnengang nochmals im Mitteilungsblatt: „Ihre Stimme für Langenzenn – bitte unterstützen Sie unsere Langenzenner Kandidatinnen und Kandidaten aller Parteien bei der Wahl des neuen Kreistags.“

Der Langenzenner Bürger erwartet, dass Politiker sensibel mit Verlautbarungen dieser Art umgehen, und hier setzt seine grundsätzliche Kritik an: „Ein Amtsblatt ist ein steuerfinanziertes Medium und darf nicht für eine einseitige Berichterstattung missbraucht werden.“

Nur Jubelmeldungen?

Genau, das sieht er in seiner Heimatstadt aber gegeben. Deshalb hat er zusätzlich die Stadtrats- und Bürgermeisterwahl angefochten. In den Monaten vor der kommunalen Stimmabgabe habe das Mitteilungsblatt ausschließlich „Jubelmeldungen“ aus Langenzenn veröffentlicht, meint er. „Eine einseitige pseudo-journalistische Darstellung“ sei keineswegs Aufgabe einer solchen amtlichen Publikation, ist seine Begründung bei der zweiten Anfechtung.

Ob die Argumente ausreichen, um eine Wahlwiederholung zu rechtfertigen, entscheidet im Fall der Kreistagswahl die Regierung von Mittelfranken. Derzeit muss sich die Ansbacher Behörde mittelfrankenweit mit drei Anfechtungen beschäftigen.

Die Regierung wird möglicherweise im Verlauf des Junis zu einem Resultat kommen. Bis Anfang Juni haben zunächst alle Kreistagskandidaten, also auch die Nicht-Gewählten, die Möglichkeit sich zu äußern. Sie werden in den kommenden Tagen dazu Post aus Ansbach erhalten.

Sollte die Regierung entscheiden, dass Wahlvorschriften verletzt wurden und es dadurch zu einer „unrichtigen Sitzverteilung“ kam, könnte es genügen, nur die Langenzenner erneut zur Stimmabgabe zu bitten. Die Anfechtung der Stadtrats- und Gemeinderatswahl hingegen fällt in den Zuständigkeitsbereich des Landratsamts. Dort ist noch nicht beschlossen, wie weiter vorgegangen wird. „Wir mussten zunächst Informationen einholen“, sagt Amtssprecher Bernd Kuch.

In Langenzenn hält man den Ball flach. Das ist erneut via Amtsblatt zu erfahren. Bürgermeister Habels Stellungnahme auf Seite 1: „Eine Wahlanfechtung ist ... keine Seltenheit.“ Aus Sicht der Verwaltung sei eine Wahlwiederholung nicht wahrscheinlich.

Auf FN-Anfrage erläuterte Jürgen Habel weiter: Die Chancen einer neuerlichen Stadtrats- und Bürgermeisterwahl seien gering, „da die vorgetragenen Einwände ohne Substanz sind und keinerlei Zusammenhang mit der Stadtrats- und Bürgermeisterwahl aufweisen“.

 

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