Festsaal: Ministerium hält Abrisserlaubnis für rechtswidrig

13.8.2013, 13:00 Uhr
Festsaal: Ministerium hält Abrisserlaubnis für rechtswidrig

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Im Festsaal des Park-Hotels laufen gerade die Vorbereitungen für das Ende: Stützen werden im Inneren montiert, damit der riesige Raum bei einem Abriss nicht unkontrolliert einstürzt. Draußen sind die Bagger derweil noch mit anderen Teilen des Hotels beschäftigt. Der Zeitplan steht seit längerem – und auch die jüngste Entwicklung zwingt den Investor MIB nicht zum Umplanen.

Am Donnerstag ging die Stellungnahme des Staatsministeriums bei der Regierung von Mittelfranken ein, wie Sprecherin Ruth Kronau-Neef auf FN-Nachfrage bestätigt. Das Ministerium war als Oberste Denkmalschutzbehörde um eine Einschätzung gebeten worden, nachdem sich Fürths Stadtheimatpfleger Alexander Mayer mit einer Online-Petition an den Regierungspräsidenten gewandt hatte. Er hoffte, die Regierung würde als Aufsichtsbehörde der Kommunen die Abbrucherlaubnis außer Kraft setzen, die Fürth MIB Ende Mai erteilt hatte.

Dazu wird es aber nicht kommen. Denn die Regierung sieht keine Möglichkeit, die Stadt per offizieller Weisung zur Rücknahme des Bescheids anzuhalten – ebenso wenig übrigens wie das Staatsministerium.

Zwar ist man dort durchaus der Auffassung, dass Fürth die Belange des Denkmalschutzes unzureichend berücksichtigt habe. Die Kommune habe bei der Ausschreibung des Projekts Einkaufsschwerpunkt lediglich auf eine „möglichst schonende“ Behandlung der Denkmäler hingewiesen – und das sei zu wenig: „Hier wäre ein weitergehender Erhalt zumindest der wesentlichen Merkmale des Festsaals zu fordern gewesen“, erklärt Ministeriumssprecherin Susanne Raab.

Dennoch seien die Voraussetzungen für eine Weisung durch die Regierung — sie könnte den geplanten Abriss stoppen – nicht gegeben. Eine Weisung, so Raab, werde nur ausgesprochen, wenn es das Gemeinwohl erfordere. Einzelfallentscheidungen könnten nur dann von oben korrigiert werden, wenn Vollzugshinweise der Obersten Denkmalschützer missachtet werden oder es sich um ein Projekt von landesweiter Bedeutung handle. Beides sei in Fürth nicht der Fall.

Im Rathaus reagiert Oberbürgermeister Thomas Jung unaufgeregt auf die Einschätzung aus München: „Das darf man nicht überbewerten.“ Es sei absolut üblich, dass es bei juristischen Fragen unterschiedliche Rechtsauffassungen gebe. Die Juristen der Stadt seien jedenfalls der Auffassung, dass alles rechtmäßig ist. Außerdem betont Jung: „Niemand verlangt von uns, dass wir den Bescheid aufheben.“ Die „interessanten Ausführungen“ aus der Landeshauptstadt werde man sich „intensiv ansehen“ – fürs Park-Hotel aber hätten sie keine Folgen.

"Das ist kein Urteil, das ist eine Rechtsmeinung"

Baureferent Joachim Krauße nennt die Auffassung des Ministeriums „nachvollziehbar“. Aber auch er betont: „Das ist kein Urteil, das ist eine Rechtsmeinung.“ All das, fügt Krauße hinzu, „hätte man im Vorfeld diskutieren müssen, vor zwei, drei Jahren, als wir angefangen haben, den Investorenwettbewerb auszuschreiben.“

Wenngleich die Stellungnahme für den Festsaal keine Konsequenzen habe, erwartet der Baureferent, dass daraus eine „spannende Diskussion“ erwächst: Nach Argumentation des Staatsministeriums sei jedes Denkmal zu erhalten. „Das kann es aus unserer Sicht aber nicht sein.“ Man werde die Frage beantworten müssen: „Darf eine Stadt aus entwicklungspolitischen Gründen – nicht leichtfertig – ein Denkmal aufgeben?“

Bei Stadtheimatpfleger Alexander Mayer haben die Zeilen aus München gemischte Gefühle ausgelöst: Freude – weil auch das Staatsministerium der Ansicht sei, dass Belange der Denkmalpflege im Abwägungsprozess „nicht einfach weggewogen“ werden könnten, und weil es das Argument, der Erhalt des Saals sei für MIB wirtschaftlich unzumutbar, für ungültig erklärte.

Und Enttäuschung darüber, dass ein Rechtsverstoß „nicht gravierend genug“ sei für eine Weisung. Der „einfache Bürger“ hingegen dürfe nur Recht brechen, wenn er sich nicht erwischen lässt. Mayer, der sich bei der Investorenauswahl selbst für MIB ausgesprochen hatte, betont, dass er der Stadt schon vor geraumer Zeit mitgeteilt habe, dass eine Abbruchgenehmigung rechtswidrig wäre.

Das Denkmalnetz Bayern teilt unterdessen in einer Presseerklärung mit, dass es nun die Stadt Fürth in der Pflicht sehe, die Genehmigung aufzuheben. Und es drängt den Investor, den Saal „als attraktives Herzstück“ ins Einkaufszentrum zu integrieren.

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