Folgenschweres Urteil: Kippen drei Fürther das Weinfest?

25.7.2014, 07:29 Uhr
Im vergangenen Jahr platzte die Gustavstraße noch aus allen Nähten. Heuer droht dem Weinfest das Aus.

© Thomas Scherer Im vergangenen Jahr platzte die Gustavstraße noch aus allen Nähten. Heuer droht dem Weinfest das Aus.

Christoph Maier (CSU), Rechtsreferent der Stadt Fürth, bestätigte auf Anfrage, dass ein möglicherweise äußerst folgenschweres Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Ansbach in seiner Behörde eingegangen ist: Darin gibt das VG Ansbach einem Antrag auf Rechtsschutz besagter drei Anwohner statt. Das Gericht ordnet demzufolge an, dass das Weinfest aus Lärmschutzgründen an allen Veranstaltungstagen um 22 Uhr beendet sein muss. „Und zwar müssen die Freischankflächen zu diesem Zeitpunkt bereits komplett geräumt und aufgeräumt sein“, präzisiert Maier. Das bedeutet unter Umständen einen – bisher noch nie dagewesenen – Ausschankstopp ab 21 Uhr.

Die Wirte, die vom Gericht als Beigeladene ebenfalls informiert wurden, beraten laut Maier derzeit, ob das Fest unter diesen Umständen überhaupt noch stattfinden kann. Im Vorfeld habe man sich bereits auf den Kompromiss geeinigt gehabt, die Freischankflächen ausnahmslos auch am Wochenende bis 23 Uhr zu räumen und ab 22 Uhr nicht mehr auszuschenken, erläutert Maier weiter. Doch auch diese Kompromisslösung ging den Anwohnern offensichtlich nicht weit genug. So droht in Fürth der Kahlschlag – während Nürnberg das Bardentreffen feiert.

Das Verwaltungsgericht hatte bereits im Juli 2013 mit einem – noch nicht rechtskräftigen – Urteil generell den Betriebsschluss auf den Fürther Freischankflächen um 22 Uhr festgelegt. Gegen dieses Urteil hatte die Stadt Fürth sofort Einspruch eingelegt. Sie weiß in dieser Sache den Bayerischen Städtetag hinter sich, der keinerlei Interesse an vergleichbaren Rechtsstreitigkeiten in allen Städten Bayerns hat. Seitdem liegt die Angelegenheit beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München.

Ist das erneut überraschende Urteil des VG Ansbach ein schlechtes Omen für die Öffnungszeiten der Freischankflächen in ganz Bayern. Maier gibt sich kämpferisch: „Nicht unbedingt – unsere Hoffnung ruht immer noch darauf, dass die zweite Instanz das Thema vielleicht anders bewertet.“ Für das Weinfest ist es dann wohl schon zu spät.

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