Fürther OB verleumdet: 55-Jähriger muss hinter Gitter

3.5.2016, 16:00 Uhr
Die Berufung ist verworfen: Ein 55-Jähriger muss wegen Verleumdung für ein Jahr und neun Monate hinter Gitter.

© fn Die Berufung ist verworfen: Ein 55-Jähriger muss wegen Verleumdung für ein Jahr und neun Monate hinter Gitter.

Anfang November des vergangenen Jahres war er vor dem Amtsgericht zu dieser Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Wie es in einer Pressemitteilung vom Montag heißt, hat das Landgericht Nürnberg-Fürth als nächsthöhere Instanz die Berufung des Betroffenen gegen dieses Urteil „ohne Verhandlung zur Sache verworfen“. Grund: Der Angeklagte habe sich geweigert, sich zur Berufungshauptverhandlung vorführen zu lassen.

Bei der Fürther Verhandlung im November hatte der Richter keinen Zweifel daran, dass der Mann aus dem Landkreis Fürth wissentlich unwahre Behauptungen über den Rathauschef sowie den mittelfränkischen Polizei-Vizepräsidenten und früheren Fürther Polizeichef verbreitet hat. Er habe sie in Misskredit bringen wollen.

Auf Flugblättern und Plakaten bezeichnete er OB Thomas Jung etwa als „Kinderschänder“. Zudem warf ihm der Staatsanwalt vor, Anklageschriften ins Netz gestellt und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet zu haben. Damals verfolgten etliche Mitstreiter aus dem Mollath-Unterstützerkreis die Verhandlung. Einer seiner drei Verteidiger war der Berater von Gustl Mollath, Martin Heidingsfelder.

Ein Gutachter, den das Amtsgericht hinzugezogen hatte, sah keine Anhaltspunkte für eine psychiatrische Erkrankung des Angeklagten. Allerdings konnte er sich nur auf Zeugenaussagen und Akten stützen; einem Gespräch habe sich der Angeklagte verweigert.

Da er einschlägig vorbestraft ist und bereits unter Bewährung stand, wurde die Haftstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

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