Grafflmarkt: Die Regeln im Überblick

18.6.2019, 21:00 Uhr
Grafflmarkt: Die Regeln im Überblick

© Hans-Joachim Winckler

Das Gebiet: Mit seinem bunten Sortiment belegt der Grafflmarkt wie gewohnt folgende Straßen und Plätze: die Gustavstraße, den Waagplatz, die Waagstraße, den Kirchenplatz, einen Teil der Königstraße (zwischen Markgrafengasse und dem Anwesen Königstraße 76), die Geleitsgasse, den Löwenplatz und den Grünen Markt.

Freie Flächen: Wer unter reservix.de oder an den bekannten Vorverkaufsstellen keine Platzkarte ergattern konnte, kann sich auf den frei belegbaren Flächen in der Geleitsgasse und am Löwenplatz einen Verkaufsbereich sichern – und wirklich nur dort. Städtische Mitarbeiter kassieren am Freitag und Samstag die Gebühr von 5,50 Euro pro beanspruchtem Quadratmeter (mindestens ein Quadratmeter) und pro Tag vor Ort in bar.

Hier gilt das Prinzip der Selbstreservierung, die Stadt nimmt keine Platzvergaben oder –zuteilungen vor. Die zur Verfügung stehenden Verkaufsflächen werden mit einem Band mit aufgedrucktem Kleeblatt und Schriftzug "Stadt Fürth" ausgewiesen. Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass alle anderen Markierungen ungültig sind und von Mitarbeitern entfernt werden.

Für Kinder: Der Nachwuchs bekommt wieder sein eigenes Areal. Der Kirchenplatz ist als Kindergrafflfläche für Mädchen und Jungen bis maximal 14 Jahre reserviert. Hier ist nur der ebenerdige Verkauf, zum Beispiel von einer Decke aus, von kindertypischen Artikeln gestattet. Aufgebaute Stände sind nicht erlaubt.

Straßensperrungen: Am Freitag, 28. Juni, sind die Gustavstraße, der Grüne Markt sowie Waagstraße und –platz bereits ab 8 Uhr gesperrt, die weiteren zum Grafflmarktbereich gehörenden Straßen und Plätze ab 12 Uhr. Danach dürfen nur noch Platzkarteninhaber bis 14 Uhr zum Entladen ihrer Fahrzeuge einfahren.

Anlieger können das Gebiet befahren, wenn sie eine gültige Ausnahmegenehmigung haben, die das Straßenverkehrsamt (Schwabacher Straße 170) ausstellt. Während der Veranstaltung gelten alle allgemeinen Verkehrs- und Parkregeln weiter. Insbesondere die Bereiche rund um den Markt werden von der Polizei verstärkt überwacht, wie die Stadt ankündigt.

Der Verkauf: Der Verkauf auf dem Grafflmarkt ist am Freitag von 16 bis 22 Uhr und am Samstag von 8 bis 16 Uhr erlaubt. Die Stadt Fürth stellt klar: Waren, Standeinrichtungen, Tapeziertische oder ähnliche Gegenstände, die sich am 28. Juni vor 12 Uhr im Platzkartenbereich oder am 29. Juni nach 16.30 Uhr noch im gesamten Grafflmarkt-Gebiet befinden, werden gegebenenfalls beseitigt und entsorgt.

Städtische Mitarbeiter überprüfen an beiden Tagen vor Ort, ob die im Vorverkauf zugeteilten Standplatzgrößen eingehalten werden. Ist das nicht der Fall, muss reduziert oder – sofern sicherheitsrelevante Belange nicht entgegenstehen – entsprechend der Zusatzfläche nachgezahlt werden (5,50 Euro pro Quadratmeter, maximal bis zu der in der Grafflmarkt-Verordnung festgesetzten Höchstgrenze von zwölf Quadratmetern). Auf Flächen, die aus ordnungsrechtlichen Gründen zwingend freizuhalten sind, muss zurückgebaut werden.

Der Auf- und Abbau: Die Zeiten für den Aufbau (Freitag von 12 bis 14 Uhr) und den Abbau (Samstag von zirka 15 bis 16 Uhr) sind unbedingt einzuhalten, betont das Rathaus in seiner Mitteilung. Insbesondere in der Nachtzeit (22 bis 6 Uhr) würden mit Blick auf die Anwohner aus Lärmschutzgründen keine Auf-, Ab- oder Umbauarbeiten geduldet.

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