Grafflmarkt: Wirrwarr um Ausschankende

16.6.2016, 17:11 Uhr
Grafflmarkt: Wirrwarr um Ausschankende

© Markus Kohler

Das Verwaltungsgericht bleibt seiner Linie treu: Den Außenausschank betrachtet es nicht als Teil des Grafflmarkts, sondern als eigenständige Veranstaltung. Nun beharrt es darauf, dass die von einem Anwohner beklagten Lokale am Waagplatz (Irish Cottage und Panolio) die beim Grafflmarkt erlaubte zusätzliche Bestuhlung bis 22 Uhr auf den Regelbetrieb zurückfahren. Um 23 Uhr muss dann ganz Schluss sein auf den Freischankflächen. Der Altstadtverein, der nur zu besonderen Anlässen gastronomisch aktiv wird, muss seine Bewirtung um 22 Uhr beenden.

Die Stadt hatte wie 2015 die Außen- und Innenbewirtung bis 24 Uhr genehmigt.  Der Ansbacher Beschluss würde also einmal mehr dazu führen, dass einzelne Wirte Gäste früher wegschicken müssen als andere. Gegen ihn legt die Stadt nun Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) ein. Dieser hatte beim Herbst-Graffmarkt 2015 einen 23-Uhr-Beschluss der Ansbacher Kollegen aufgehoben und die Fürther draußen bis 24 Uhr feiern lassen, jedoch darauf hingewiesen, dass dies keine Festlegung für die Zukunft sei.

In unserer Berichterstattung war zunächst davon die Rede gewesen, dass die beklagten Lokale ebenso wie der beklagte Altstadtverein nach dem Willen der Ansbacher Richter den Ausschank im Freien um 23 Uhr  beenden müssen. Dem widersprach ein Kommentator mit Verweis auf den 18-seitigen Gerichtsbeschluss. Auf FN-Nachfrage hieß es beim VG Ansbach zunächst, dass bereits um 22 Uhr Schluss sein müsse, später korrigierte sich das Gericht. Die beiden Lokale Panolio und Irish Cottage müssen im Freien um 22 Uhr zum Regelbetrieb zurückkehren und um 23 Uhr ihren Außenausschank beenden, beim Altstadtverein ist draußen um 22 Uhr Schluss.

Bleibt abzuwarten, wie die Entscheidung des VGH ausfällt. Mit ihr rechnet die Stadt Mitte nächster Woche.

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