Großhabersdorf: Der "Gelbe Löwe" frisst

22.5.2020, 17:27 Uhr
Großhabersdorf: Der

© Bernd Wüstneck/dpa

(ContentAd)) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe von 1,75 Millionen Euro vorgesehen. Die Hebesätze bleiben unverändert, sie liegen bei der Grundsteuer A und B bei 340, bei der Gewerbesteuer bei 365. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausga-ben nach dem Haushaltsplan wurde auf 1,5 Millionen Euro festgesetzt.

Der größte Einzelposten bei den Ausgaben ist die Sanierung des historischen Gebäudes "Gelber Löwe" im Rahmen der Städtebauförderung mit zwei Millionen Euro. Die Kosten für das Mehrfamilienwohnhaus in der Ansbacher Straße belaufen sich auf 800 000 Euro. Für den Kindergartenneubau Weinbergstraße und den Waldkindergarten sind 150 000 Euro beziehungsweise 200 000 Euro eingeplant.

Für Parkplätze in der Nürnberger Straße sind 260 000 Euro vorgesehen. Der Grunderwerb in der Bachstraße schlägt mit 250 000 Euro zu Buche, und die Kosten für den Abbruch der anschließenden Industrieanlage auf dem Oechsler-Grundstück belaufen sich auf 200 000 Euro. 227 000 Euro sind für Grunderwerb in der Nähe des Galgenbucks vorgesehen. Die Sanierung der Brücken bei Schwaighausen wird 250 000 Euro teuer. Je 70 000 Euro sind für den Sportplatzumbau und für den Erwerb der "Meth-Scheune" in der Bahnhofstraße eingeplant.

Um den Schuldenstand der Gemeinde zu reduzieren, sind bei Sparkasse, Landesbank, Raiffeisenbank und Hypobank Tilgungen in Höhe von insgesamt 232 850 Euro vorgesehen.

Zur Finanzierung dieser großen Investitionsprojekte von rund 2,5 Millionen Euro erwartet die Gemeinde staatliche Zuschüsse, die aber erst noch im Lauf des Jahres eingehen werden: Bei der Kindertagesstätte "Tulipan" rechnet man mit insgesamt 510 000 Euro, beim "Gelben Löwen" mit 1,2 Millionen Euro, beim Baugebiet "Hinter der Kirche" mit 405 850 Euro und beim Mehrfamilienwohnhaus in der Ansbacher Straße mit 314 500 Euro.

Die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt beträgt 753 650 Euro und liegt damit weit über der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestzuführung.

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