Happige Strafe für Angriff auf Neonazis in Fürth

4.5.2016, 21:00 Uhr
Ein 25-jähriger Student wurde vom Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

© dpa Ein 25-jähriger Student wurde vom Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Wegen des Besucherandrangs sowie der strengen Sicherheitskontrollen begann der Prozess eine halbe Stunde später. Ein halbes Dutzend Zeugen wurde gehört. Die Anklageschrift warf dem in Fürth lebenden Mann vor, am 18. April 2015 gemeinsam mit mindestens zehn vermummten Personen aus dem linken Spektrum eine Gruppe von Neonazis angegriffen zu haben, die gerade am Hauptbahnhof eine S-Bahn verlassen hatte, um sich einer Kundgebung von "Der Dritte Weg" anzuschließen. Die Organisation gilt seit dem Verbot des Freien Netzes Süd als neues Sammelbecken der Rechtsradikalen.

Am Bahnsteig soll der Angeklagte zwei der Rechten mit einer Gürtelschnalle geschlagen und ihnen Platzwunden zugefügt haben. Einer der beiden Männer, die als Zeugen geladen waren, musste später im Krankenhaus genäht werden. Ein USK-Beamter schilderte das Geschehen so: Seine Einheit sei vom Verteilergeschoss des Hauptbahnhofs zum Gleis 21 geeilt, wo zwei Gruppen aufeinander losgingen. Die Vermummten seien angesichts der Polizei geflüchtet. Das USK habe daraufhin die Personalien der Neonazis festgestellt und drei verletzte Personen versorgt.

Einer der Rechtsradikalen, der gegenwärtig in der JVA Kaisheim einsitzt, will den Schläger mit dem Gürtel zweifelsfrei erkannt haben — auch wenn er zum damaligen Zeitpunkt, wie er einräumte, dessen Namen noch nicht wusste. Die beiden Neonazis, die Verletzungen erlitten hatten, identifizierten den Angeklagten im Gerichtssaal.

Der Richterin lagen zudem ein Handy-Foto vor, das ein Neonazi vor Ort gemacht haben will, sowie Bilder zweier Videokameras. Weitere Beweisstücke stammten aus der Wohnung des Angeklagten. Kripo-Beamte fanden dort Kleidungsstücke wie eine markante Sonnenbrille und eine schwarze Kapuzenjacke mit weißen Bändeln, wie sie von einem Vermummten im Video getragen werden und zudem von einem Zeugen beschrieben worden waren.

Verteidiger will Gutachten

Anders als der Staatsanwalt, der ein Jahr und acht Monate auf Bewährung forderte, plädierte Verteidiger Inigo Schmitt-Reinholtz auf Freispruch. Es sei nicht zu beweisen, dass sein Mandant tatsächlich für die Verletzungen verantwortlich gewesen ist. Er wies darauf hin, dass die drei Zeugen, denen er einen "überschießenden Belastungseifer" attestierte, die Kleidung des Täters ursprünglich unterschiedlich beschrieben hatten. Zudem seien die Gesichtszüge des Angeklagten weder auf dem Bild noch im Video zweifelsfrei zu erkennen, weshalb Schmitt-Reinholtz ein "physiognomisches Gutachten" beantragte.

Richterin Sabine Becker-Jastrow lehnte den Antrag ab. Die Bildaufnahmen würden zwar nicht die Tat beweisen, gab sie zu, sehr wohl aber, dass der Angeklagte vor Ort gewesen sei. Zudem betonte sie, nicht den Eindruck zu haben, dass sich die drei Zeugen aus dem rechtsextremen Spektrum vor der Aussage abgesprochen hätten. Als strafverschärfend wertete sie das "planmäßige Vorgehen" der Angreifer, die die Neonazis bewusst am Bahnhof abgepasst hätten.

Ihr Urteil: ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen. Zudem muss der damals nicht vorbestrafte Angeklagte 900 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen und die Kosten des Verfahrens tragen.

Dieser Artikel wurde am 24. Mai 2016 aktualisiert.