Hat das Weiherhofer Idyll doch noch eine Chance?

4.7.2020, 19:53 Uhr
Hat das Weiherhofer Idyll doch noch eine Chance?

© Foto: Hans-Joachim Winckler

In der gleichen Sitzung erneut abgelehnt, und das einstimmig, wurde ein Projekt in unmittelbarer Nachbarschaft: Auf dem bis dato ebenfalls unbebauten Grundstück gegenüber des Feuerwehrquartiers an der Weiherhofer Hauptstraße 10 ist ein Mehrfamilienhaus mit zehn barrierefreien Wohnungen in zwei Vollgeschossen und einem Penthouse geplant.

 

Längere Vorgeschichte

 

Dieses Projekt beschäftigt die Stadträte seit 2016, der Bauherr hat zwischenzeitlich gewechselt. Seinem Vorgänger hatte der Bauausschuss für fast identische Pläne eine Absage erteilt. Diese Entscheidung "ersetzte" das Landratsamt als letztlich genehmigende Behörde – das bedeutet: Sie wischte die Entscheidung des Zirndorfer Gremiums vom Tisch. Gegen diesen positiven Vorbescheid zogen die Anlieger im März 2018 vors Verwaltungsgericht, allerdings erfolglos. Diese Geschichte könnte sich nun wiederholen.

So weit es die Bebauung des Uferstreifens an der Weiherhofer Hauptstraße 21 b bis e betrifft, hatten Anlieger im Vorfeld der entscheidenden Sitzung mit einer Unterschriftenliste von etwa 50 Gegnern ihren Protest angemeldet. Wie berichtet, sorgen sie sich um ein bis dato weitgehend unberührtes Naturidyll, das Vögeln, Amphibien und Fledermäusen als Rückzugsraum dient.

Vier Doppelhaushälften mit acht Garagen und Carports will die Sparda Immobilienwelt GmbH dort bauen. Zwei Geschosse plus ein drittes, leicht zurückversetztes, sind geplant. Außerdem soll eine Zufahrt zur Weiherhofer Hauptstraße angelegt werden. Zirka 1500 Quadratmeter Grund würden versiegelt.

Entgegen dem Beschlussvorschlag aus dem Bauamt, dem Vorhaben zuzustimmen, bildete sich im Ausschuss eine Mehrheit dagegen. Die Zulässigkeit gründet sich für die Verwaltungsfachleute auf Paragraf 34 des Baugesetzbuches, der für den unbeplanten Innenbereich gilt, sprich: dann greift, wenn es, wie in alten Ortskernen üblich, keinen Bebauungsplan gibt, der regelt, wie gebaut werden darf. Maßgeblich bei Neubauten ist dann, dass sie sich in die nähere Umgebung einfügen – eine Bestimmung, die viel Interpretationsspielraum lässt.

 

Gebäudekomplex zu wuchtig?

 

Allerdings bewerten die Grünen im Fall der Weiherrand-Bebauung nicht nur die Wucht des Gebäudekomplexes als unangemessen. Ihrer Meinung nach sprechen auch naturschutzrechtliche und wasserwirtschaftliche Belange dagegen.

Eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung halten sie ebenfalls für angezeigt, wie Wolfram Schaa gegenüber den FN erläuterte. Fraglich ist für ihn zudem, ob mit dem Bauprojekt nicht auch Quellen verschüttet werden: "Was bringt’s dem Wohnungseigentümer, wenn seine Terrasse mit Blick auf den Weiher in ein paar Jahren an einem ausgetrockneten Tümpel liegt?"

Die Grünen gehen allerdings davon aus, dass diese ungeklärten Aspekte vom Landratsamt als letztlich genehmigender Behörde gewissenhaft geprüft werden, sobald der Bauantrag dort eingegangen ist. "Was dabei herauskommt, bleibt abzuwarten", so Schaa.

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