Hornfabrik-Streit flammt erneut auf

4.10.2010, 16:00 Uhr
Hornfabrik-Streit flammt erneut auf

© Horst Linke

Dabei hatte man im Vorfeld den Erhalt dieser Bäume zur Bedingung für die Zustimmung zum Bauprojekt gemacht. Die Stadt selbst hatte den Bauträger an die Regierung verwiesen. Von der Regierung bekam er grünes Licht zum Fällen, wenn er im Gegenzug bis 30. September 50 Fledermaus- und zehn Vogelnistkästen aufhängt. Eine in den Augen von Naturschützern geradezu lächerliche Ausgleichsmaßnahme.

„Wo sollen die vielen Kästen denn überhaupt hin und wer soll sich um die notwendige Pflege kümmern?“, fragte CSU-Stadtrat und Naturschutzwächter Herbert Schlicht. Die über 100 Jahre alten Bäume sind seiner Ansicht nach nicht zu ersetzen. Grünen-Stadtrat Harald Riedel schäumte: „Unser eineinhalbjähriger Aufstand für den Baumschutz war umsonst.“ Hoffnung hegt hingegen SPD-Stadträtin Meta Zill. Die Auflagen der Regierung seien unerfüllbar.

Kontrollieren lässt sich die Umsetzung nach den Worten von Baureferent Joachim Krauße nur schwer. Obwohl die Baugenehmigung kein Fällen vorsieht, glaubt Krauße nicht, dass es langfristig verhindert werden kann. Auch nach Ansicht von Bürgermeister Markus Braun sind der Stadt nach der Entscheidung der Regierung die Hände gebunden.

Vor den Folgen dieser Entwicklung warnte SPD-Stadtrat Hans Moreth: „Wenn das Schule macht, kann die Stadt einpacken.“ In diese Kerbe schlägt auch der Kreisvorsitzende des Bundes Naturschutz, Reinhard Scheuerlein. Er befürchtet, dass der zweite Bauträger auf dem Areal ebenfalls die Regierung anrufen und zur Säge greifen könnte. Es dürfe nicht angehen, dass nach der Baugenehmigung der Baumschutz außer Kraft gesetzt wird. Das Nachkarteln habe einen ganz üblen Nachgeschmack.

„Die Bauträger haben nur die Grundstücke gekauft, nicht aber das Recht auf vollständig freie Aussicht in den Wiesengrund“, sagt Scheuerlein. Auf Bautafeln vor Ort wird allerdings mit „unverbaubarem Panoramablick über den Wiesengrund“ geworben. Der städtische Umweltausschuss hat den Vorgang in seiner jüngsten Sitzung „Mit größtem Befremden“ zur Kenntnis genommen.

Laut Rechtsreferent Christoph Maier wird die Stadt der Regierung nun mitteilen, dass die Auflagen noch nicht erfüllt sind. Eine Fällgenehigung könne unter diesen Voraussetzungen nicht erteilt werden.