Kinderbetreuung

Kinderbetreuung: In Oberasbach bekommen Eltern Gebühren zurück

13.5.2021, 11:00 Uhr
Kinderbetreuung: In Oberasbach bekommen Eltern Gebühren zurück

© Foto: Sina Schuldt/dpa

Anfang des Jahres hatte die Staatsregierung zunächst entschieden, dass es für die Monate Januar bis März eine entsprechende Unterstützung geben soll – inzwischen wurde der Zeitraum bis Mai ausgedehnt. Den Städten und Gemeinden werden die Gebühren in Form von Pauschalen erstattet – so wie im vergangenen Jahr in den Monaten April bis Juni. 70 Prozent der eigentlichen Beträge werden das sein, den Rest sollen die Kommunen abdecken. Für Oberasbach, das seit Januar nach Angaben der Verwaltung von den Eltern keine monatlichen Beiträge mehr verlangt, lautet die entscheidende Frage: Was kostet das die Stadtkasse?


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Als Pauschale pro Kind und Monat wurden bei der Krippe 300 Euro festgesetzt. 210 Euro übernimmt der Freistaat, 90 Euro bleiben an der Stadt hängen. Bei den anderen Einrichtungen gliedert sich die Aufteilung wie folgt auf: Kindergarten 50 Euro (35/15), Hort 100 Euro (70/30) und Tagespflege 200 Euro (140/60). Den kommunalen Anteil müsste die Stadt im Übrigen nicht nur für ihre eigenen, sondern für alle Einrichtungen in Oberasbach übernehmen.

Was Krippe und Kindergarten angeht, könnten die Pauschalen, davon geht die Verwaltung aus, "knapp auskömmlich sein". Im Hortbereich decke die Pauschale die entgangenen Elternbeiträge dagegen "nur teilweise ab". Geld im Haushalt ist für die Ausgaben aktuell nicht eingeplant. Die Kosten sind ohnehin schwer abschätzbar. Allein für die ersten Monate des Jahres rechnet man in Oberasbach mit rund 40.000 Euro.

Fünf Tage als Grenze

Für eine exakte Kalkulation müssen die Träger der Einrichtungen nun erst noch feststellen, wie viele Kinder maximal an fünf Tagen monatlich die Notbetreuung besuchten. Eltern, die das für ihre Sprösslinge weniger oft beansprucht haben, deren Zahlungen aber weiter liefen, können sich das Geld zurückerstatten lassen. Wer die fünf Tage überschritten hat, geht leer aus.

In welchem Ausmaß Eltern im laufenden Lockdown auf die Einrichtungen angewiesen sind, zeigen einige Zahlen der Verwaltung: So wurde der Hort in der Grundschule im Zuge der Notbetreuung von 25 Prozent der angemeldeten Mädchen und Jungen genutzt, in den Kindergärten waren es 45 Prozent und im Krippenbereich sogar 90 Prozent.

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