Kreis Fürth: Wenn die Wahl lange vor dem 15. März beginnt

21.2.2020, 06:58 Uhr
Kreis Fürth: Wenn die Wahl lange vor dem 15. März beginnt

© Foto: Hans-Joachim Winckler

Das Kommunalwahlrecht in Bayern gehört sicher nicht zu den Schwerpunkten während des Studiums und der Ausbildung zur Juristin. Wie lang mussten Sie sich einarbeiten?

Das hat schon eine gewisse Zeit gedauert. Es gibt viele Details zu beachten. Deshalb können wir alle Fragen auch gar nicht sofort beantworten, sondern müssen manchmal erst nachschlagen. Zum Glück arbeiten in dem Wahlteam im Landratsamt Fürth fünf Personen zusammen. Ich wurde als Abteilungsleiterin, in deren Aufgabenbereich auch Wahlen fallen, vom Kreisausschuss zur Kreiswahlleiterin bestellt.

Kreis Fürth: Wenn die Wahl lange vor dem 15. März beginnt

© Foto: Hans-Joachim Winckler

Was ist am zeitaufwendigsten vor der Wahl?

Wir müssen die Angaben der Kandidaten prüfen: Geburtstag, Berufsbezeichnung oder Ehrenämter. Außerdem müssen die Unterlagen und Erklärungen vollständig vorliegen. Auf der Liste für den Kreistag gibt es 60 Plätze zu vergeben. Bei acht Listen kommt ganz schön was zusammen.

Manche Parteien oder Gruppierungen bekommen allerdings keine 60 Kandidaten zusammen. Auf dem Wahlzettel wird dann dieselbe Person einfach dreifach genannt. Ist das zulässig?

Ja, das ist es. Das hängt mit dem bayerischen Kommunalwahlrecht zusammen. Es gibt die Möglichkeit, einem Bewerber drei Stimmen zu geben, also reichen im Minimalfall des Fürther Kreistages 20 Kandidaten auf einer Liste aus, um alle Plätze zu besetzen.

Verwirrend sind auch die Doppelkandidaturen: Ein Bewerber ist gleichzeitig Landrats- und Bürgermeisterkandidat.

Das ist gesetzlich erlaubt. Erst wenn der Bewerber gleichzeitig zum Bürgermeister einer Kommune und zum Landrat gewählt werden würde, müsste er sich entscheiden, wo er die Wahl annimmt. Beides zugleich ist gesetzlich nicht möglich.

Ganz außerordentlich verlief die Wahl 2014, sie musste für den Kreistag wiederholt werden, weil zwei Bürgermeister in ihren Gemeindeblättern unzulässige Wahlaufrufe veröffentlicht haben. Was haben Sie unternommen, dass so etwas nicht erneut geschieht?

Das möchte wirklich keiner nochmals erleben. Wir haben die Bürgermeister auf ihre Pflicht zur strikten Neutralität in der Amtsausübung hingewiesen. Ich bin zuversichtlich, dass es nicht wieder zu einer solchen Panne kommt.

Sie stehen auch den Kommunen beratend zur Seite. Welche Fragen kommen auf Sie zu?

Vor der Wahl geht es zum Beispiel um die Plakatierung. Sie ist in der Regel sechs Wochen vor dem Wahltag zulässig, ist aber abhängig von den Regelungen in der Kommune. Fragen gibt es auch zu den Angaben der Kandidaten; sie werden für die Stadt- und Gemeinderäte von den Verwaltungen der Kommunen geprüft. Ist eine bestimmte Berufsbezeichnung erlaubt? Kann diese Ehrenamtsangabe gemacht werden? Der jeweilige Wahlausschuss trifft dann über die Zulässigkeit der Vorschläge die letzte Entscheidung. Dagegen kann der Beauftragte für den jeweiligen Wahlvorschlag noch Beschwerde einlegen. Zuletzt geben wir die Stimmzettel für Landrat, Bürgermeister, Stadt und Gemeinderäte und Kreistag in den Druck.

Am Wahltag selbst steht Ihnen eine Nachtschicht bevor.

Bis Mitternacht, schätze ich, werden wir zu tun haben. Die Auszählung erfolgt in den jeweiligen Wahllokalen vor Ort. Dann wird das Resultat an uns weitergegeben und wir stellen die Ergebnisse ins Internet.

In welcher Reihenfolge wird ausgezählt?

Zuerst die Bürgermeister, dann der Landrat, die Stadt- und Gemeinderäte und zum Schluss der Kreistag.

Mit welchen Problemen werden Sie am Wahltag konfrontiert?

Es könnten zum Beispiel folgende Dinge auftreten: Da wird festgestellt, dass eine Wahlkabine von außen einsehbar ist. Das muss sofort geändert werden. Oder Wahlplakate stehen zu nah am Wahllokal. Hier ist eine Schutzzone von zehn bis 20 Metern einzuhalten. Beim Auszählen gibt es Zweifelsfragen, ob ein Stimmzettel gültig ist, denn der Wählerwille muss eindeutig erkennbar sein. Wir beraten dazu telefonisch. Nach dem Wahltag folgt die Wahlprüfung, in der es auch um solche Fälle geht, bevor wir nach der Sitzung des Wahlausschusses das amtliche Ergebnis verkünden.

Und vielleicht müssen Sie zwei Wochen später nochmals ran . . .

Ja, es könnte Stichwahlen geben.

 

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