Kripo Fürth und Stiftung Warentest warnen vor Fake-Shops

25.11.2016, 13:56 Uhr
Cyberkriminalität.

© Oliver Berg/Archiv (dpa) Cyberkriminalität.

Eine Fürtherin hat auf der professionell wirkenden Seite eines Online-Händlers eine Küchenmaschine bestellt, die 400 Euro kosten sollte – viel weniger als die unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers. Die Frau, Jahrgang 1952, überwies das Geld an eine ausländische Bankverbindung. Als die Ware ausblieb, schaltete sie die Polizei ein. Bei deren Recherchen wegen Verdachts des Warenbetrugs ließ sich die Seite nicht mehr aufrufen. Die Kripo Fürth geht von einem Fake-Shop aus und rät nun zu Vorsicht bei auffällig günstigen Angeboten und zu Misstrauen, wenn per Vorauskasse insbesondere auf ein Auslandskonto gezahlt werden soll. Kunden sollten sich vor Vertragsabschluss über den Anbieter informieren oder ihn telefonisch kontaktieren.

Auch warnt die Stiftung Warentest vor betrügerischen Angeboten auf dem Händlerportal Marketplace von Amazon. Kunden würden hier mit günstigen Scheinangeboten „angelockt und abgezockt“, heißt es in der test-Dezember-Ausgabe. Der Betrug über Fake-Shops habe Hochkonjunktur vor Weihnachten. Auch die Tester raten, besonders günstige Preise zu hinterfragen und sich nicht zu Bestellungen per E-Mail verleiten zu lassen. Wer über den Amazon-Warenkorb bestelle, bekomme schlimmstenfalls keine Ware. Das Portal buche dann aber auch kein Geld ab. „Bietet der Händler keine seriösen Zahlungsmittel wie Lastschrift, Kreditkarte oder Paypal an, heißt es: Finger weg!“

Wer auf Fake-Shops reinfalle, habe wenig Chancen, sein Geld zurückzubekommen. Manche angeblichen Shops gebe es nur wenige Stunden, sie seien von der Polizei kaum aufzuspüren. Ein Sprecher des Polizeipräsidums Mittelfranken erklärte, zur Aufklärungsquote lasse sich keine pauschale Aussage treffen. Die Erfolgsaussichten seien vom Einzelfall abhängig. Klar hingegen ist: Die Polizei bittet Opfer solcher Straftaten, Anzeige zu erstatten.

Ob sich der Fürther Fall auch bei Amazon Marketplace angespielt hat, konnte der Polizeisprecher nicht sagen. Die Ermittlungen dauern an.

Ein Amazon-Sprecher erklärte, unzulässige Angebote würden "unverzüglich" entfernt, wenn das Unternehmen davon erfahre. Auch er empfahl Kunden, Käufe nur über die Internetseite abzuwickeln „und niemals Ware beim Verkäufer direkt“ zu bezahlen.

 

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