Langenzenner Tonabbau: Warten auf die Unterlagen

12.5.2019, 21:00 Uhr
Noch gibt es keine Genehmigung für den umstrittenen Tonabbau.

© Thomas Scherer Noch gibt es keine Genehmigung für den umstrittenen Tonabbau.

Sie wurden zwar für den April angekündigt, bislang aber nicht eingereicht. Insofern ist das Genehmigungsverfahren noch nicht abgeschlossen, teilt Martin Steiner, stellvertretender Sprecher der Regierung von Oberfranken, auf Anfrage der FN mit. Sobald die Unterlagen vorliegen, werden die Verfahrensbeteiligten nochmals angehört.

Das Bergamt hatte der Horbacher Bürgerinitiative "Stoppt das Aufbereitungszentrum Horbach!", die sich gegen den Tonabbau heftig zur Wehr setzt, zugesagt, sie ins Verfahren einzubinden und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Dies werde auch geschehen, versichert Regierungssprecher Steiner. Betroffen fühlen sich Horbacher Anwohner der Tannenstraße, des Galgenbergs, der Ziegelstraße und des Hausener Wegs: Sie befürchten (wie berichtet) Naturzerstörung, Gefährdung des Grundwassers, Lärm und Feinstaubbelastung.

Die Firmengruppe Reithelshöfer baut in der alten Lehmgrube im Vorort wieder intensiv Ton ab, weil er 2017 als hochwertiger Bodenschatz und lukrativ eingestuft worden ist. Das Verfahren wird vom Bergamt Nordbayern geführt, weil Tonabbau dem Bergrecht unterliegt, ebenso wie Sande, Gips und andere Rohstoffe.

Keine Mülldeponie

Eine alte Abbau-Genehmigung, erteilt noch an die Vorgängerfirma Lotter & Stiegler, stammt von 1985 und sah vor, die Flächen nach dem Aushub wieder landwirtschaftlich zu nutzen — das ist heutzutage nicht mehr möglich, sagt Norbert Weiß, der Vizechef des Bergamtes.

Heute muss nach dem Abbau des Tones, der beispielsweise zum Abdichten von Mülldeponien verwendet werden kann, rekultiviert und aufgeforstet werden: Ziel ist, das Landschaftsbild wiederherzustellen — auch wenn das natürlich Jahrzehnte dauert. Zahlen muss dafür die Firma Reithelshöfer.

Nach dem Tonabbau wird eine Verfüllung durchgeführt, zu einem Drittel mit unbedenklichem Bauschutt, vorsortierten Mineralien und gereinigtem Gleisschotter; zwei Drittel müssen unbelasteter Erdaushub sein, versichern die Experten Thomas Struller und Carlo Schillinger von der Landesgewerbeanstalt (LGA) Bayern. Es handelt sich nicht um eine Mülldeponie, darauf legen die Experten großen Wert: "Keine Abfälle, kein Plastik, keine Metalle, keine Reststoffe."

Das Gelände, so Bergdirektor Weiß, ist laut dem gültigen Regionalplan ein Rohstoff-Vorranggebiet zum Abbau von Ton. Das heißt: Das Unternehmen hat Anspruch auf Genehmigung, wenn die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind; die Behörde hat hier keinen Ermessensspielraum.

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