Unter 100

Lockerungen im Landkreis Fürth in Sicht

17.5.2021, 11:00 Uhr
Schöne Aussichten im landkreis Fürth: Wo bisher Speisen und Getränke nur zum Mitnehmen verkauft werden dürfen, wie hier in Zirndorf, könnte ab Mittwoch wieder serviert werden.

© Hans-Joachim Winckler Schöne Aussichten im landkreis Fürth: Wo bisher Speisen und Getränke nur zum Mitnehmen verkauft werden dürfen, wie hier in Zirndorf, könnte ab Mittwoch wieder serviert werden.

Während die Inzidenz in Fürth mit 144,0 trotz Abwärtstrend noch immer hoch ist, lag der Wert im Landkreis am Sonntag mit 61,1 den fünften Tag in Folge unter dem Schwellenwert 100. Das setzt die Bundes-Notbremse außer Kraft und bringt am übernächsten Tag (Dienstag) mehr Freiheiten mit sich. Bei der Außengastronomie geht es allerdings nicht so schnell, wie vielleicht erhofft.

Landratsamtssprecher Christian Ell erklärt, seine Behörde müsse deren Öffnung zunächst formal beim bayerischen Gesundheitsministerium beantragen. Die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung schreibt das vor.

Stimmt das Ministerium zu, könnten Wirtsleute am Mittwoch erstmals seit der Schließung der Gastronomie Anfang November wieder Speisen und Getränke an Ort und Stelle servieren – wenn auch nur auf der Terrasse.

Fest steht indes, dass der Alltag für die Landkreisbewohner ab Dienstag in einigen anderen Bereichen wieder ein wenig attraktiver wird.

Kontaktbeschränkungen: Während die Notbremse in Fürth nach wie vor nur Treffen eines Hausstands mit einer weiteren Person erlaubt, ist diese Vorschrift im Landkreis bald passé. Hier dürfen sich dann zwei Hausstände treffen, maximal fünf Leute. Kinder unter 14 oder vollständig Geimpfte zählen nicht mit.

Sport: Kontaktfreie Aktivitäten unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu zwanzig Kindern unter 14 Jahren sind erlaubt. Fitnessstudios dürfen im Freien Gymnastik- und andere Übungen anbieten, bei denen sich die Teilnehmer nicht nahe kommen.

Einzelhandel: Das Shoppen nach Terminvereinbarung ("Click & Meet") ist in Zirndorf, Stein oder Oberasbach weiterhin möglich – ab Dienstag auch ohne negativen Corona-Test. Dasselbe gilt für körpernahe Dienstleistungen wie den Friseurbesuch. Voraussetzung ist, dass auch hier Termine reserviert werden und das Personal medizinische Gesichtsmasken trägt.

Kindertagesstätten: Der bisherige Notbetrieb weicht einem eingeschränkten Regelbetrieb. Möglich ist das aber nur, wenn die Kinder in festen Gruppen betreut werden.

Schulen: Von Dienstag an werden nicht mehr nur Grundschüler oder Abschlussklassen im Präsenz- bzw. Wechselbetrieb unterrichtet, sondern alle Schülerinnen und Schüler mit negativem Test. Den Mindestabstand müssen sie dabei einhalten.

Außerschulische Bildungsangebote: VHS- oder etwa Erste-Hilfe-Kurse dürfen wieder stattfinden, wenn die Beteiligten den Mindestabstand wahren können. Dabei gilt Maskenpflicht am Platz und in Begegnungsbereichen, wo es eng zugeht.

Museen oder Ausstellungen dürfen nach vorheriger Terminvereinbarung öffnen, die Besucherzahl wird auf Basis der räumlichen Gegebenheiten begrenzt. Mindestabstand und FFP-2-Maske sind Pflicht.

Laut Ell beantragt das Landratsamt beim Ministerium übrigens nicht nur die Öffnung der Außengastronomie, sondern beispielsweise auch die von Kinos und Sportstätten im Innenraum sowie das Okay für Kontaktsport im Freien bei Vorlage eines negativen Corona-Tests. Gibt es dafür grünes Licht, hieße das: Kinder könnten im Verein wieder richtig Fußball spielen, also als Mannschaften gegeneinander antreten.

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