Michaelis-Kirchweih: Wer schickt das schönste Selfie?

30.9.2017, 08:00 Uhr
Kimberly Beil aus Fürth (links) und Denise Riedel aus Nürnberg waren die Gewinner beim Kärwa-Selfie-Voting der Fürther Nachrichten 2016.

© Kimberly Beil Kimberly Beil aus Fürth (links) und Denise Riedel aus Nürnberg waren die Gewinner beim Kärwa-Selfie-Voting der Fürther Nachrichten 2016.

Vor einem Jahr hatten wir erstmals um Einsendungen von Selfies vor der Kirchweihkulisse gebeten. Die Aktion fand großen Anklang. Wir bekamen Mails von begeisterten Kärwa-Gästen aus Kanada, von "Zugereisten", die erklärten, wie sehr ihr Herz für die Kleeblattstadt und deren schöne Kirchweih schlägt, von still-vergnügten Federweißer-Genießern, von Familien, die sichtlich Spaß beim Geldrausschmeißen hatten. . . Und weil es so schön war, ruft die Redaktion heuer erneut zum Selfie-Contest auf.

Wer mitmachen will, zückt also das Smartphone, lichtet sich selbst mit oder ohne Liebste(n), Freunde, Hund, Katze, Maus vor Fürther-Kirchweih-Kulisse ab und mailt das Bild an: redaktion-fuerth@pressenetz.de, Stichwort: Kärwa-Selfie. Bitte unbedingt nennen: Vor- und Zuname(n), Alter und Wohnort(e) der fotografierten Person(en), vollständige Anschrift des Einsenders und eine Telefonnummer, unter der Einsender für den Fall einer Nachfrage gut zu erreichen ist.

Ins Voting aufgenommen werden Selfies, die vom heutigen Kärwa-Auftakttag (Sa, 30. September 2017) bis Sonntag, 8. Oktober 2017, (24 Uhr), dem Tag des Erntedankfestzugs, eingehen. Die Redaktion trifft, je nach Andrang, eine Vorauswahl und stellt die schönsten, witzigsten, kreativsten Selfies ab Dienstag, 10. Oktober, unter www.nordbayern.de/fuerth in einem Online-Voting zur Wahl. Dabei werden die zehn beliebtesten Selfies ermittelt. Tolle Aussicht für die Top Ten: Für das Selfie mit den meisten Stimmen gibt es 150 Euro, für Platz zwei 100, für Platz drei und vier je 50 Euro und für die Plätze fünf bis zehn je 25 Euro. Teilnehmen können Personen ab 18 Jahren, ausgenommen sind Mitarbeiter und Angehörige des Verlages. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Barauszahlung, Auszahlung in Sachwerten oder Tausch der Gewinne ist nicht möglich.

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