Mit Poolnudeln gegen Autos: Radler kämpfen für ihr Recht

9.7.2019, 16:36 Uhr
Mit Poolnudeln gegen Autos: Radler kämpfen für ihr Recht

© Florian Burghardt

Dabei handelte es sich nicht um die neueste Trendsportart, sondern um eine angemeldete Demonstration, die eindrücklich für mehr Verkehrssicherheit für Radfahrer warb. Mit der Aktion wollte der Zirndorfer Ortsverband der Grünen auf den Sicherheitsabstand von 1,5 Metern aufmerksam machen, den Autofahrer beim Überholen von Radlern einhalten müssen. Die seitlich herausragenden Schwimmhilfen sollten diese Entfernung verdeutlichen.

Bei diesen 1,5 Metern handelt es sich nicht etwa um eine freiwillig einzuhaltende, großzügige Geste der Autofahrer. Vielmehr hat sich die Rechtsprechung zahlreicher Oberlandesgerichte auf diese Entfernung festgelegt, um den von der Straßenverkehrsordnung (StVO) geforderten "ausreichenden Sicherheitsabstand" zu definieren.

Diesen stets einzuhalten, erscheint angesichts der Zahlen dringend notwendig: Im vergangenen Jahr ist die Anzahl der im deutschen Straßenverkehr getöteten Radfahrer laut Statistik um knapp 14 Prozent auf insgesamt 432 gestiegen.

Eine Entwicklung, die Karin Temmesfeld nicht überrascht. Zusammen mit 23 anderen Radlern hat die Zirndorferin am Wochenende an der Poolnudel-Aktion teilgenommen. "Ich fahre hier fast täglich mit dem Rad und werde dabei regelmäßig sehr eng von Autos überholt. Teilweise wird man sogar an den Bordstein gedrängt." In Nürnberg und Fürth sei es "noch schlimmer".

Mehr Respekt

Dass es auch anders geht, hat sie kürzlich bei einem Aufenthalt in den Niederlanden erfahren. "Dort wird generell viel mehr Fahrrad gefahren. Die Infrastruktur für Radler ist deutlich besser und ihnen wird von den anderen Verkehrsteilnehmern mehr Respekt entgegen gebracht", berichtet Temmesfeld.

Hinter den haarigen Überholmanövern vieler Autofahrer vermutet Wolfram Schaa von den Zirndorfer Grünen "ganz lapidar Unkenntnis". Auf diese sei man auch bei der Demo am Samstag immer wieder gestoßen. "Ein paarmal wurden wir angehupt, und einige Autofahrer haben demonstrativ den Motor laut aufheulen lassen, als sie uns überholen konnten", so Schaa.

Teilweise kam es an Haltepunkten aber auch zum Austausch mit Autofahrern. So warfen manche dem Fahrradkorso vor, er sei bei Rot über die Ampel gefahren. Des Rätsels Lösung: Die sogenannte Verbandsregel (Paragraph 27 StVO) sieht vor, dass Fahrradgruppen mit mehr als 15 Teilnehmern bei Rotlicht durchaus weiterfahren dürfen – sofern die ersten Radler des Verbands die Ampel noch bei Grün passiert haben.

Schaa geht darüber hinaus davon aus, dass viele ebenfalls nicht wissen: Fahrradfahrer dürfen an einer an der Ampel wartenden Autoschlange vorsichtig rechts vorbei und bis ganz nach vorn fahren. Auch deshalb hält er Aktionen wie die Poolnudel-Demo für wichtig. Nicht nur die Sicherheit von Fahrradfahrern im Straßenverkehr werde dadurch verbessert, auch die geltenden Regeln rücken in den Fokus.

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