Nach tödlichem Unfall mit Streifenwagen: Polizist wird angeklagt

28.1.2019, 20:40 Uhr
Nach tödlichem Unfall mit Streifenwagen: Polizist wird angeklagt

© Foto: ToMa/Eberlein

Seit April hat die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth in dem Fall ermittelt, um zu klären, ob dem 30-jährigen Beamten ein Vorwurf zu machen ist. An jenem Sonntagnachmittag war er mit einem Kollegen (22) auf dem Weg zu einem Einsatz in Dietenhofen (Landkreis Ansbach) – laut Polizei mit Martinshorn und Blaulicht. Auf der Rothenburger Straße kam es zu dem tragischen Unfall: Der Streifenwagen kollidierte in der Kreuzung bei Wintersdorf erst mit dem Moped und anschließend mit einem Audi. Der 30-jährige Mopedfahrer starb noch vor Ort, der Audi-Fahrer wurde verletzt.

Wie Antje Gabriels-Gorsolke, Sprecherin der Staatsanwaltschaft, jetzt auf FN-Nachfrage sagte, kam die Behörde zu dem Ergebnis, dass der 30-jährige Beamte bei der Fahrt zum Einsatz nicht die erforderliche Sorgfalt gezeigt habe. "Es besteht der Verdacht, dass sich der Streifenwagen der Kreuzung mit 140 km/h genähert hat und bei Rotlicht mit gleichbleibend hoher Geschwindigkeit in die Kreuzung einfuhr", erklärte sie.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nahm er dabei zu wenig Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer. Ihnen ist an der Stelle das Fahren grundsätzlich mit 70km/h erlaubt. Da die Ampel Rotlicht zeigte, hätte er mit Querverkehr rechnen und vorsichtiger in die Kreuzung fahren müssen. Und selbst mit 140km/h, so Gabriels-Gorsolke, hätte er nach Einschätzung des hinzugezogenen Sachverständigen "mit der gebotenen Aufmerksamkeit" den Unfall noch verhindern können: wenn er sofort gebremst hätte, sobald er den Mopedfahrer, der von rechts kam, wahrnehmen konnte.

Während manche Zeugen sich sicher sind, dass der Wagen zudem ohne Martinshorn und Blaulicht fuhr, geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass beides eingeschaltet war. Zu dem Ergebnis sei der Gutachter gekommen. Für Schallmessungen war der Unfall im Juli rekonstruiert worden.

Entscheidende Frage

Die Frage, ob das Martinshorn eingesetzt wurde, dürfte im Gerichtsverfahren eine Rolle spielen. Sind Polizisten etwa nur mit Blaulicht unterwegs, können sie weit weniger damit rechnen, dass andere Verkehrsteilnehmer ihnen freie Bahn schaffen.


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Wie Gabriels-Gorsolke betont, nahm der Angeschuldigte die Sonderrechte an sich zu Recht in Anspruch. Aber auch beim Fahren mit Blaulicht und Martinshorn müssen Polizisten stets zwischen der Dringlichkeit und Unfallgefahren abwägen.

Der Polizeibeamte räume sein Fehlverhalten ein, sagt Gabriels-Gorsolke. Ihn erwartet nun ein öffentliches Verfahren am Amtsgericht Fürth. Ein Termin steht noch nicht fest. Das Gericht prüft derzeit, ob die eingereichte Anklageschrift der Staatsanwaltschaft die Voraussetzungen für die Eröffnung der Hauptverhandlung erfüllt. Dafür muss eine Verurteilung wahrscheinlicher scheinen als ein Freispruch.

Sollte der Beamte wegen fahrlässiger Tötung verurteilt werden, kann das eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren zur Folge haben.