Obermichelbach: Ab in den Bike-Park

14.3.2021, 13:00 Uhr
Obermichelbach: Ab in den Bike-Park

© Archivfoto: Patricia Blind

In der jüngsten Gemeinderatssitzung war die Sachlage noch eine andere gewesen: Bürgermeister Bernd Zimmermann (CSU) hatte erläutert, dass der Park habe geschlossen werden müssen, weil es sich bei dem Areal um eine Art Sportplatz handle und nicht um einen Spielplatz.

In diesem Zusammenhang hatte Zimmermann auch darauf hingewiesen, dass die Polizei das Einhalten der Verbote und Sperrungen durchaus kontrolliere. Dass die Beamten aber nicht zwangsläufig Strafen aussprechen, sondern erst einmal mit Nachdruck auf das Verbot hinweisen, begrüßte der Rathauschef. Doch dann kamen im Nachgang zur Sitzung die jüngsten Lockerungen, die auch den Breitensport betreffen. Damit ist die Schließung nun erst einmal wieder hinfällig.

Mail vom Landratsamt

So erhielt die Gemeinde eine Mail aus dem Landratsamt, die unter anderem darüber informierte, dass in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 liegt, kontaktfreier Sport mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie einer haushaltsfremden Person – Kinder unter 14 nicht mitgerechnet – erlaubt ist. Unter freiem Himmel, also etwa auf Sportplätzen, dürfen Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren Sport treiben.

Den Gemeinden wird aber empfohlen, auf ihren eigenen Sportanlagen darauf hinzuweisen, wie viele Personen sich maximal darauf aufhalten dürfen, sodass problemlos die Mindestabstände eingehalten werden können.

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