Sportmeile Roßtal hinkt dem Zeitplan hinterher

11.12.2016, 06:00 Uhr
Sportmeile Roßtal hinkt dem Zeitplan hinterher

© Hans Winckler

Eigentlich sollte es heuer schon rundgehen, auf den drei Fußballfeldern, den beiden Tennisplätzen, den zwei Turnhallen und im Gymnastikraum. Doch daraus ist nichts geworden, auch die Kegler räumen noch nicht auf der neuen Bahn ab. Denn die ursprünglichen zeitlichen Planungen waren schon längst obsolet geworden. Nicht einmal die Anfang des Jahres geäußerten Hoffnungen, heuer wenigstens noch mit dem Bau beginnen zu können, haben sich erfüllt. Das Bebauungsplanverfahren zog sich in die Länge, da alle Beteiligten mit großer Vorsicht ans Werk gingen. Erst jetzt ist die „GbR Sportmeile“, jene Gesellschaft hinter der die beiden Sportvereine stehen, „mit Macht dabei, die Ausschreibung vorzubereiten“, wie es Roßtals Bürgermeister Johann Völkl beschreibt.

Sportmeile Roßtal hinkt dem Zeitplan hinterher

© Hans Winckler

Wenn die Submissionsergebnisse vorliegen, sollen auch die bisher geschätzten Summen „fortgeschrieben“ werden: 9,3 Millionen Euro sind für die Sportmeile veranschlagt. Das Vorhaben wird über den Verkauf der Sportgelände von TV und Tuspo finanziert. Auch der Bayerische Landessport-Verband hat, wie es offiziell heißt, die „Freigabe zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn“ erteilt. Das bedeutet, auch von dieser Seite kann mit Fördermitteln gerechnet werden. Allein das reicht nicht, für 3,8 Millionen Euro steht die Gemeinde gerade. Für den Bau geht Völkl von maximal eineinhalb Jahren aus, das heißt bestenfalls im Sommer, spätestens Ende 2018 soll Einweihung gefeiert werden.

Darauf setzt auch die Projektgruppe der beiden Vereine. Im März will man die Aufträge vergeben, im April soll Baubeginn sein. „Stand heute“, sagt Jochen Peipp (Tuspo).

Auch auf dem Weg zur Vorbereitung ihrer Fusion haben die Vereine wichtige Schritte unternommen: Eine Satzung, das haben vornehmlich Herbert Erdorf (TV) und sein Tuspo-Kollege Hans Kittler in die Hand genommen, ist fast fertig ausgearbeitet, eine Finanzordnung im Entstehen. Vermutlich im nächsten Jahr werde man in Sachen Verschmelzung auf die Mitglieder zugehen, sagt Jochen Peipp.

Es gibt „gültiges Baurecht“

Die Bauanträge für die Errichtung der Sportmeile und die Verlagerung der auf dem Gelände schon existierenden Tennisplätzen – aus dreien werden dabei zwei – sind vom Landratsamt genehmigt. Es gebe „gültiges Baurecht“, sagt Völkl und stellt dazu fest, „dass wir als Gemeinde da auch dahinterstehen“.

Der Nachsatz zielt auf insgesamt neun Klagen ab, die gegen die Sportmeile laufen. Zwei betreffen den Markt Roßtal: Die beiden Normenkontrollklagen beim Verwaltungsgerichtshof in München richten sich gegen die Grundzüge des Bebauungsplans. Dabei geht es einmal um eine zusätzliche Straßenverbindung zur Sportmeile. Für die zweite liegt noch keine Begründung vor, der Bürgermeister nimmt jedoch an, dass es dabei um den Lärmschutz geht.

Johann Völkl rechnet mit zwei bis drei Jahren, bis ein Urteil fällt. In dieser Zeit dürfte die Sportmeile allerdings schon stehen. Gegen das Baugebiet Sonnenleite in Buchschwabach lief ebenfalls eine Normenkontrollklage. Jahre nach der Bebauung entschied der Verwaltungsgerichtshof, dass der Bebauungsplan nichtig sei – ohne Konsequenzen für die Hausbesitzer. Sollten formale Verfahrensfehler beanstandet werden, gebe es auch die Möglichkeit, die Satzung des Bebauungsplans zu überarbeiten, sagt Völkl. Angesichts der juristischen Schritte sei er zwar „nicht tiefenentspannt, aber gelassen“.

Die weiteren Klagen beim Verwaltungsgericht Ansbach richten sich gegen den Bau-Vorbescheid sowie die Baugenehmigungen für die Sportmeile und die der beiden Tennisplätze. Beklagter ist in diesem Fall das Landratsamt Fürth. Ein Großteil der Klagen richte sich gegen den Lärm, sagt Behördensprecher Christian Ell auf FLN-Anfrage, eine gegen die geplante Entlastungsstraße. Über eine mögliche Dauer des Verfahrens könne man „keine Aussagen“ treffen. Gleiches gilt für ein mögliches Szenario, sollte das Verwaltungsgericht einer oder mehrerer Klagen stattgeben.

Vereine bleiben gelassen

Bei den Verantwortlichen der „GbR Sportmeile“ sieht man der Entwicklung entspannt entgegen. Die Vereine seien „nicht direkt beklagt“, schreibt Jochen Peipp im Tuspo-Brief, der Vereinszeitschrift. Außerdem habe das Landratsamt Themen wie Schallemissionen, Verkehrsbelastung und Nutzbarkeit von Liegenschaften „mehrfach geprüft und ohne Auflagen für rechtmäßig“ erklärt. Der Schluss ist für die Macher der Sportmeile deshalb klar: Mit dem vorliegenden Baurecht sehe man „kein Hindernis, das den Baubeginn beeinträchtigen kann“.

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